1) Betriebsärztliche Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschäftigten Wahlmöglichkeit:
a) Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) der BG BAU
b) im Betrieb angestellter Betriebsarzt
c) extern beauftragter Betriebsarzt
2) Sicherheitstechnische Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschäftigten Wahlmöglichkeit:
a) Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) der BG BAU
b) im Betrieb bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit
c) extern beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit Bei weniger als 11 Beschäftigten bzw. weniger als 51 Beschäftigten sind abweichende Regelungen möglich, z. B. Betreuung durch Kompetenzzentrum bzw. Teilnahme an alternativer Betreuungsform.
3) Sicherheitsbeauftragte erforderlich entsprechend der Anzahl der Versicherten bei 21 – 100 Versicherten = 1
101 – 200 Versicherten = 2
201 – 350 Versicherten = 3
351 – 500 Versicherten = 4
501 – 750 Versicherten = 5
751 – 1000 Versicherten = 6
> 1000 Versicherten = 7
Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (für Betriebe mit >20 Beschäftigten)
AMS BAU
- Mit AMS BAU wird Betrieben der systematische Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ermöglicht.
- Das branchenspezifische Konzept basiert auf dem Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF).
- AMS BAU umfasst einen Fragebogen zur Bestandsaufnahme, eine Handlungsanleitung mit 11 Arbeitsschritten sowie Handlungshilfen (Dokumente) zur Umsetzung.
- Auf Wunsch des Unternehmers bietet die BG BAU kostenfreie Unterstützung an in Form von
- Beratung bei der Einführung,
- Begutachtung des Systems.
07/2021