Gefährdungen
- Durch fehlende Organisation
der Ersten Hilfe sind Maßnahmen
zur Ersten Hilfe und die Bewältigung
von Notfallsituationen
nicht ausreichend oder gar nicht
zu gewährleisten.
Allgemeines
- Zur Organisation der Ersten
Hilfe gehören sachliche, personelle
und informative Voraussetzungen,
eine Beratung durch
den Betriebsarzt wird empfohlen.
Schutzmaßnahmen
- Unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Tabelle müssen
folgende Mittel und Einrichtungen
zur Ersten Hilfe sowie Personen
vorhanden sein:
- Meldeeinrichtungen, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (z. B. Telefon, Funk),
- Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte und Arzneimittel),
- Erste-Hilfe-Räume, in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,
- Rettungsgeräte (z. B. Löschdecken, Atemgeräte, Schneidgeräte, Abseilgeräte),
- Rettungstransportmittel (z. B. Krankentrage, Rettungstücher),
- Ersthelfer mit der Grundausbildung von 9 Unterrichtseinheiten, Fortbildung in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren mit 9 Unterrichtseinheiten,
- Betriebssanitäter, die an der Grundausbildung und dem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben.
- Vorhanden bzw. bekannt sein müssen allen Beschäftigten:
- der Alarmplan (u. U. nur Fernsprechanschluss mit Notrufnummer),
- Flucht- und Rettungswege,
- Namen und Aufenthaltsort bzw. Funktelefonnummer der Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter,
- Standorte der Verbandkästen, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte und des Erste-Hilfe-Raumes,
- Aushang „Anleitung zur Ersten Hilfe“ mit Rufnummer 112.
- Angegeben werden müssen bei einem Notruf (Tel. 112):
- Wo ist der Unfallort? (Ort, Straße, Hausnummer).
- Was ist geschehen? (Brandunglück, Elektrounfall u. a.)?
- Wie viele Erkrankte/Verletzte?
- Welche Erkrankungen/Verletzungen (Atemstillstand, starke Blutung u. a.)?
- Warten auf Rückfragen! Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde.
Zusätzliche Hinweise für Dienstleistungsarbeiten
- Prüfen, ob beim Auftraggeber
vorhandene Mittel und Einrichtungen
zur Ersten Hilfe benutzt
werden können.
Zusätzliche Hinweise zum Erste-Hilfe-Raum/-Container
- Bei mehr als 50 Beschäftigen
(einschließlich Subunternehmer)
auf einer Baustelle einen
Erste-Hilfe-Raum/-Container zur
Verfügung stellen.
- Erste-Hilfe-Container so aufstellen,
dass die Erreichbarkeit
sichergestellt und der Weitertransport
des Verletzten gewährleistet
ist.
- Lage des Raumes/Containers
so wählen, dass Gefährdungen
durch Lärm, Stäube, Vibration,
Gase oder Dämpfe weitgehend
ausgeschlossen sind.
- Größe des
- Erste-Hilfe-Raumes mind. 20 m² Grundfläche,
- Erste-Hilfe-Containers mind. 12,5 m² Grundfläche.
- Erste-Hilfe-Raum/-Container
mit Vorraum bzw. Windfang und Sichtschutz gegen Einblick von außen ausstatten.
- Erste-Hilfe-Raum/-Container ausreichend
- beleuchten,
- belüften,
- mit fließendem Kalt- und Warmwasser und Telefon vorsehen.
- Für Erste-Hilfe-Raum/-Container
in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung
- geeignetes Inventar,
- Mittel zur Ersten Hilfe und Pflegematerial,
- geeignete Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereithalten.
- Erste-Hilfe-Raum/-Container
mit Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ kennzeichnen.
07/2021