Gefährdungen
- Es kann zu Bränden und
Explosionen kommen.
Schutzmaßnahmen
Vorbeugender Brandschutz
- An oder in der Nähe von
Arbeitsplätzen leichtentzündbare und extrem entzündbare,
brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer
Menge lagern, die für den Fortgang
der Arbeiten erforderlich
ist.
- Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
- Auf Baustellen für jede Arbeit
mit Brandgefährdung pro eingesetztes Arbeitsmittel einen
Feuerlöscher entsprechender
Brandklasse mit mindestens
6 LE bereithalten.
- Auf Baustellen mit besonderen
Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen,
Hochhausbau)
weitere Feuerlöscher oder Löschanlagen
vorsehen.
- Feuerlöscher nach Herstellerangaben
und unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen prüfen lassen, in der Regel alle zwei Jahre.
- Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen
anbringen und
beachten. Feuer- und explosionsgefährdete
Bereiche durch Aufstellen
von Hinweisschildern
kennzeichnen.
- Alle Mitarbeiter in der Bedienung
der Feuerlöscher unterweisen. Diese Unterweisung
regelmäßig wiederholen.
- Für den Brandfall Alarmplan
aufstellen und beachten.
- Fluchtwege kennzeichnen und
freihalten.
- Zufahrten für die Feuerwehr
freihalten.
Im Falle eines Brandes
- Brand mit genauen Angaben
über die Brandstelle der Feuerwehr
melden.
- Sofern Menschen in Gefahr
sind, diesen helfen oder Hilfe
herbeiholen.
- Menschen mit brennenden
Kleidern dürfen nicht laufen.
- Brennende Personen immer nur
mit einem Feuerlöscher löschen.
Dabei nicht aufs Gesicht zielen
und einen Abstand von mindestens
2–3 Meter einhalten. Keine
Löschdecken einsetzen.
- Auf die Eigensicherung achten.
- Rückweg sichern.
- Türen bzw. Fenster schließen,
um Zugluft zu vermeiden.
- Entstehungsbrand sofort mit Feuerlöscheinrichtung bekämpfen.
- Beim Einsatz von Feuerlöschern
Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 Volt
einhalten:
Richtig löschen
Feuer in Windrichtung angreifen
Flächenbrände vorn beginnend ablöschen
Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
Genügend Löscher auf einmal einsetzen – nicht nacheinander
Vorsicht vor Wiederentzündung
Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen. Feuerlöscher neu füllen lassen
Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die
jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
Werkstätten mit erhöhter Brandgefährdung, z. B. Kfz-Werkstatt, Tischlerei,
Metallverarbeitung, Elektrowerkstatt, mit weiteren Feuerlöschern oder
Löschanlagen ausstatten, Brandmeldeanlagen vorsehen.
07/2021