Gefährdungen
- Mangelhaft angelegte und unzureichend abgesicherte Verkehrswege können zum Stolpern, Rutschen, Stürzen und Absturz von Personen führen.
Schutzmaßnahmen
- Verkehrswege so herrichten, dass sich die Beschäftigten bei jeder Witterung sicher bewegen können.
- Bei Höhenunterschieden Treppen oder Laufstege verwenden.
- Verkehrswege möglichst eben anlegen. Stolperstellen vermeiden.
- Treppen als Aufstiege verwenden.
- Bei Absturzgefahr Laufstege mit Seitenschutz dort anordnen, wo Baugruben, Gräben usw. überbrückt werden sollen. Je nach Neigung Trittleisten oder Stufen anordnen.
Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei nicht verbauten Baugruben und Gräben mit Böschungen
- Verkehrswege beleuchten, wenn das Tageslicht nicht ausreicht.
- Verkehrswege und Fluchtwege freihalten.
- Bei der Planung und Herstellung von Baustraßen Sicherheitsabstände zu Baugruben- und Grabenkanten einhalten .
- Lichtraumprofil für den Fahrzeugverkehr von Versorgungsleitungen freihalten .
- Bei geringer Durchfahrtshöhe als 4,50 m ist eine Kennzeichnung mit Beschilderung (Zeichen 265 StVO) erforderlich .
Zusätzliche Hinweise
Sicherung gegenüber dem öffentlichen Verkehr
- Verkehrswege auf Baustellen und Abbruchbaustellen gegenüber dem öffentlichen Verkehr und angrenzenden Grundstücken absichern, z. B. durch Bauzaun, Absperrungen, Prallwände. Beschilderung in Abstimmung mit der örtlichen Verkehrspolizei festlegen.
- Trennung von Personen- und Fahrzeugverkehr organisieren.
- Ein- und Ausfahrten für Anlieferfahrzeuge und für den öffentlichen Verkehr kennzeichnen. Empfehlung: getrennte Ein- und Ausfahrten wegen geringerer Unfallgefahr.
Verkehrswege zu hoch oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen
- Als Zugang sind Aufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Treppentürme geeignet.
- Anlegeleitern nur einsetzen, wenn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung keine sicheren Arbeitsmittel als Verkehrsweg verwendet werden können.
07/2021