Gefährdungen
- Gefahrstoffe können durch Einatmen, Kontakt mit der Haut, der Schleimhaut sowie durch Aufnahme über den Mund zu Gesundheitsgefährdungen führen.
- Weitere Gefährdungen z. B. Brand- und Explosionsgefährdungen können bestehen. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen.
Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Feststellen, ob es sich um einen
Gefahrstoff handelt. Prüfen, ob
ungefährlichere Gefahrstoffe
eingesetzt werden können und
ob Gefährdungen durch andere
Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel
vermieden oder gemindert
werden können.
- Informationen zu gefährlichen
Stoffen und Gemischen sind im
Sicherheitsdatenblatt aufgeführt.
Bei unzureichenden Angaben
beim Hersteller nachfragen.
- Ist kein Sicherheitsdatenblatt
vorhanden, kann dieses beim
Lieferanten angefordert werden.
- Schutzmaßnahmen festlegen.
Erst technische Schutzmaßnahmen ergreifen, bevor organisatorische und individuelle
Schutzmaßnahmen wie persönliche
Schutzmaßnahmen in
Betracht kommen.
- Betriebsanweisung erstellen .
- Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
- Beschäftigungsbeschränkungen
und -verbote beachten, z. B.
für Jugendliche und schwangere
und stillende Frauen.
- Beschäftigte anhand der
Betriebsanweisung vor Arbeitseinsatz,
mindestens jedoch
einmal jährlich und vor Einsatz
eines neuen Produktes/Verfahrens,
über die Gefahren in verständlicher
Form und Sprache
unterweisen.
- Jugendliche mindestens halbjährlich
unterweisen.
- Beschäftigte über Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
- Während der Arbeit nicht
essen, trinken, rauchen.
- Hautkontakt vermeiden.
- Beim Umfüllen in kleinere
Gebinde nur bruchfeste und
beständige Behältnisse, z. B.
Kunststoffbehälter, benutzen
und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
- Spritzer beim Umfüllen vermeiden (z. B. durch Heber oder
Pumpen).
- Benetzte Kleidungsstücke
sofort ausziehen.
- Arbeitskleidung einschließlich
des Schuhwerks muss getrennt
von Straßenkleidung aufbewahrt
und regelmäßig gereinigt werden.
- Hautschutz beachten: Vor der
Arbeit und nach den Pausen
gezielter Hautschutz, nach der
Arbeit und vor den Pausen
richtige Hautreinigung, nach der
Reinigung und am Arbeitsende
Hautpflegemittel verwenden.
- Falls erforderlich, persönliche
Schutzausrüstung wie Chemikalienschutzhandschuhe,
Schutzkleidung,
Atemschutz tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021