Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau sowie mangelhaft ausgebildeter Seitenschutz oder
Gerüstbelag bei der Nutzung
können zu Absturzunfällen und
bei Arbeiten über Wasser zum Ertrinken führen.
- Mangelhafte oder unvollständige
Aufhängungen können zum
Absturz des Gerüstes führen.
Allgemeines
- Für Hängegerüste ist ein
Brauchbarkeitsnachweis, bestehend
aus dem Standsicherheitsnachweis
und dem Nachweis
der Arbeits- und Betriebssicherheit erforderlich. Er ist auf der
Grundlage von DIN EN 12811-1
und DIN 4420-3 zu erbringen.
- Die Beschäftigten anhand
der Betriebsanweisung unterweisen.
- Gerüstbauarbeiten nur unter
Aufsicht einer fachkundigen Person
und von fachlich geeigneten
Beschäftigten ausführen lassen.
- Bei Gerüstbauarbeiten über
Wasser sind zusätzlich zu den
Maßnahmen gegen Absturz von
Personen auch Maßnahmen
gegen ein mögliches Ertrinken
vorzunehmen.
- Die Beschäftigten anhand der
Betriebsanweisungen für die
PSAgA und Rettungsmittel unterweisen.
- Bei der Modulbauweise ist
die Aufbau- und Verwendungsanleitung
des Herstellers zu
beachten.
Schutzmaßnahmen
- Hängegerüste können als
Arbeitsgerüste der Lastklassen 1,
2 und 3 nach DIN EN 12811-1
verwendet werden (Tabelle 1).
Als Fanggerüste dürfen sie nicht
eingesetzt werden.
- Von Hängegerüsten der Lastklasse
1 nur Inspektionsarbeiten
ausführen.
- Abstand der Aufhängungen,
Quer- und Längsriegel bei
Hängegerüsten aus Stahlrohren
gemäß Tabelle 2.
- Mindestabmessungen des Gerüstbelages
in Abhängigkeit von
der Belastung und Stützweite
(Quer- und Längsriegelabstände)
auswählen (Tabelle 2).
- Als Aufhängungen ausschließlich
nicht brennbare Tragmittel
verwenden, z. B.:
- geprüfte Rundstahlketten,
- Drahtseile,
- Stahlhaken .
- Drahtseilendverbindungen
durch Spleiße, Presshülsen,
Seilschlösser, Seilklemmen oder
auf gleichwertige Art herstellen
. Ein einfaches Verknoten der
Seile ist unzulässig.
* Gerüstbohlen S10 nach DIN 4074-1
- Offene Haken gegen Aufbiegen
und Aushängen sichern.
- Hängegerüste nach allen
Richtungen gegen Pendeln sichern.
- Belagebene vollflächig auslegen .
- Der Belag darf nicht ausweichen
oder kippen. Überdeckungen
im Bereich der Quer- und
Längsriegel einhalten (≥ 20 cm).
- Nicht auf Gerüstbeläge abspringen.
- Seitenschutz aus Geländerholm,
Zwischenholm und Bordbrett umlaufend, auch an den Stirnseiten anbringen .
- Sichere Zugänge oder Aufstiege für Arbeitsplätze auf Hängegerüsten erstellen. Hier sind Treppen gegenüber Leitern zu bevorzugen.
- Zusätzliche Belastungen aus Planen und Netzen statisch nachweisen.
- Stöße der Riegel druck- und zugfest ausbilden.
- Hängegerüste sind nach Fertigstellung durch Gerüstersteller zu prüfen und zu kennzeichnen.
- Der Plan für den Gebrauch ist vom Gerüstersteller dem Nutzer zu übergeben und ist von diesem einzuhalten.
Prüfungen
- Gerüstehersteller: Prüfung durch
eine "zur Prüfung befähigte Person" nach Fertigstellung und vor Übergabe an
den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotkoll).
- Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person" des jeweiligen
Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).
07/2021