Fehlende Sicherungsmaßnahmen
beim Auf-, Um- und Abbau,
mangelhaft ausgebildeter Seitenschutz
oder Gerüstbelag bei der
Benutzung und unzureichend
eingerichtete Verkehrswege zum
Gerüst können zu Sturz- bzw.
Absturzunfällen führen.
Allgemeines
Materialtransport planen und organisieren.
Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) des Herstellers an der Baustelle bereithalten und beachten.
Auf der Grundlage der AuV eine Montageanweisung für die Baustelle erstellen.
Auf-, Um- oder Abbau des Dachgerüsts nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person.
Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.
Schutzmaßnahmen
Prüfen, ob die Dachkonstruktion
den in der Aufbau- und
Verwendungsanleitung bezeichneten
Befestigungsmaßnahmen
und Belastungen standhält.
Für die Gerüstbauarbeiten auf
dem Dach Persönliche Schutzausrüstungen
gegen Absturz
(PSAgA) benutzen.
Vor Benutzung der PSAgA hat der Unternehmer ein Rettungskonzept zu erstellen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz nur an
tragfähigen Bauteilen bzw.
Anschlageinrichtungen befestigen; der Unternehmer
oder der fachlich geeignete
Vorgesetzte hat die
Anschlageinrichtungen festzulegen.
Bei Gerüstbauarbeiten in der
Nähe elektrischer Freileitungen
die Sicherheitsabstände nach
Tabelle einhalten. Beim Bemessen
von Sicherheitsabständen
das Ausschwingen von Leitungsseilen
und den Bewegungsraum,
auch beim Transport von Materialien, berücksichtigen. Andernfalls
müssen die Freileitungen im
Einvernehmen mit deren Eigentümern
oder Betreibern freigeschaltet
und gegen Wiedereinschalten
gesichert, abgeschrankt
oder abgedeckt werden.
Sicherheitsabstand
Nennspannung
Sicherheitsabstand
bis 1000 V
1,0 m
über 1 kV bis 110 kV
3,0 m
über 110 kV bis 220 kV
4,0 m
über 220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Nennspannung
5,0 m
Zusätzliche Hinweise für Verkehrswege und Arbeitspätze
Für den Aufstieg auf das Dach
bauseits vorhandene, fest installierte
Leitern, Trittflächen oder
Treppentürme benutzen.
Bei fehlenden Trittflächen und
Laufstegen Dachdeckerauflegeleitern als Verkehrswege benutzen.
Bei Absturzhöhen von mehr als
1,00 m an Verkehrswegen, sind
Absturzsicherungen erforderlich.
Gerüstbeläge mindestens
0,60 m breit herstellen .
Seitenschutz als Absturzsicherung verwenden .
Prüfungen
Dachgerüste sind vor der erstmaligen
Benutzung nach der
Montage von einer "zur Prüfung
befähigten Person" zu prüfen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.