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Anlegeleitern

Anlegeleiter auf einer Baustelle Anlegeleiter auf einer Baustelle Anlegeleiter auf einer Baustelle

Gefährdungen

  • Absturzunfälle durch z. B. mangelhafte Standsicherheit der Leiter, Fehlverhalten des Leiterverwenders, Abrutschen von Stufe oder Sprosse beim Auf- und Abstieg, fehlende Sicherung im Verkehrsbereich oder die Verwendung einer schadhaften Leiter.

Allgemeines

  • Bevor eine Leiter als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet werden soll, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob der Einsatz einer Leiter erforderlich oder nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist.
  • Der Einsatz von Leitern ist auf Arbeiten mit geringer Gefährdung und geringer Dauer der Verwendung zu beschränken.
  • Bauliche Gegebenheiten, die nicht veränderbar sind, können ebenfalls zum Einsatz von Leitern führen.
  • Als Verkehrsweg möglichst Anlegeleitern mit Stufen, Standfußverbreitungen Nummer 2 und Holmverlängerungen Nummer 1 verwenden. Der Auf- und Abstieg wird ohne das seitliche Übersteigen von der Leiter sicherer.

Schutzmaßnahmen

  • Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern, z. B. durch:
    • Anbinden des Leiterkopfes,
    • Fixieren des Leiterfußes,
    • Verwendung von Leiterzubehör wie z. B. Fußverbreiterungen Nummer 2, Leiterkopfsicherung Nummer 3, dem Untergrund angepasste Leiterfüße Nummer 4,
    • Einhängevorrichtungen.
  • Leiterhaken Leiterfüße Schiebeleiter

  • Standsicherheit des Leiterverwenders verbessern durch die Verwendung von Stufenleitern.
  • Schadhafte Leitern nicht verwenden, z. B. angebrochene Holme und Sprossen/Stufen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern. Angebrochene Holme und Sprossen/Stufen von Leitern nicht flicken.
  • Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern. Keine deckenden Anstriche verwenden.
  • Leitern nur an sichere Stützpunkte anlehnen. Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen Nummer 5 oder andere Festhaltemöglichkeit schaffen/nutzen.
  • Richtigen Anlegewinkel einhalten Nummer 6.
    Er beträgt bei
    • Stufenanlegeleitern 60–70°,
    • Sprossenanlegeleitern 65–75°.
  • Leiter nur mit geeignetem Schuhwerk betreten und darauf achten, dass eine Verschmutzung der Laufsohle das Betreten der Stufen, Sprossen nicht nachteilig beeinträchtigt.
  • Die obersten 3 Sprossen/Stufen nicht betreten.
  • Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte im Umgang mit Leitern regelmäßig unterweisen.
  • Leitern im Verkehrsbereich z. B. durch Absperrungen sichern.
  • Bei Arbeiten im Freien Umgebungs- und Witterungseinflüsse berücksichtigen (z. B. Wind, Schnee- und Eisglätte, herab- oder umfallende Teile).

Zusätzliche Hinweise für mehrteilige Anlegeleitern

  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen.
  • Bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Leiterteile sowie auf ordnungsgemäßes Einrasten der Feststelleinrichtungen achten Nummer 7.

Zusätzliche Hinweise für Glasreinigerleitern

  • Leiter nur bis zu der maximal zulässigen Länge zusammenstecken.
  • Auf sichere Verbindung der Leiter-Steckanschlüsse achten.
  • Kopfpolster bzw. Anlegeklotz nur an sichere Stützpunkte anlehnen Nummer 8 .

Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze auf Anlegeleitern

  • Bei Bauarbeiten darf
    • der Beschäftigte bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht arbeiten,
    • das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten,
    • die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1 m2 betragen.
  • Für zeitweilige Arbeiten ist eine max. Standhöhe bis 5,00 m zulässig.
  • Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn
    • von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen,
    • Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte.
  • Der Beschäftigte steht mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform.

Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege

  • Leitern als Aufstiege zu Arbeitsplätzen nur bei geringer Gefährdung und geringer Verwendungsdauer einsetzen und wenn dabei der zu überbrückende Höhenunterschied ≤ 5,00 m ist.

Prüfungen

  • Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B. regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte und beauftragte Person.
  • Ergebnisse dokumentieren (z. B. Leiterkontrollbuch, Prüfliste, Prüfplakette).
  • Kontrolle auf augenscheinliche Mängel vor jeder Verwendung.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
TRBS 2121, Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten
DIN EN 131
DIN 4567

07/2021