Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen beim Auf-, Um- und Abbau sowie mangelhaft ausgebildeter Seitenschutz können bei der Verwendung zu Absturzunfällen führen.
- Überlastung von Stützen und Schalungsträgern, unzureichende oder fehlende Aussteifungen können zum Einsturz der Schalungskonstruktion führen.
Allgemeines
- Auf- und Abbau nur unter ständiger Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten ausführen lassen.
- Die Beschäftigten müssen in den Umgang mit dem jeweiligen Schalsystem unterwiesen sein.
- Die Schalung/Tragkonstruktion muss so entworfen und bemessen werden, dass alle einwirkenden Lasten in den Untergrund oder in eine tragfähige Unterkonstruktion abgeleitet werden.
- Entwurf und Bemessung sollten darauf abgestellt sein, dass die Schalung/Tragkonstruktion auf der Baustelle überprüft werden kann.
- Beschädigte Bauteile nicht verwenden.
- Vom Unternehmer ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand derer die Beschäftigten zu unterweisen sind.
Schutzmaßnahmen
Absturzsicherung
- Je nach Bauart der Schalungskonstruktion und der baulichen Gegebenheiten sind Maßnahmen gegen Absturz zu treffen.
- Schalsysteme, die vorwiegend unter Verwendung von PSAgA aufgebaut werden müssen, sind nachrangig zu Schalsystemen mit verringerter Absturzgefährdung , auszuwählen.
- Bei der Verwendung von PSAgA hat der Unternehmer ein Rettungskonzept zu erstellen.
- Der Unternehmer oder der fachlich geeignete Vorgesetzte hat geeignete Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA verwendet wird.
- Beschäftigte mit praktischen Übungen in die Verwendung und Rettung unterweisen.
Stützenunterbau
- Stützen auf tragfähigem Untergrund aufstellen.
- Bei Gefahr des Einsinkens lastverteilende und unverrückbare Unterlagen benutzen.
- Mehrlagige Kantholzunterlagen nur kreuzweise und kippsicher ausführen.
- Unterlagen, die höher als 40 cm sind, müssen statisch nachgewiesen werden.
Ausziehbare Baustützen aus Stahl
- Stützen mit der Fußplatte vollflächig aufstellen.
- Anschluss der Aussteifungsverbände nur mit Verschwertungsklammern oder Gerüstkupplungen herstellen.
- Aufstellhilfen für Stützen nicht als Ersatz für die erforderlichen Aussteifungen verwenden.
- Ausziehbare Baustützen aus Stahl müssen der DIN EN 1065 entsprechen oder bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Schalungsträger
- Schalungsträger nur auf Mauerwerk auflegen, wenn dieses mindestens 24 cm dick und ausreichend tragfähig ist (Mindestdruckfestigkeit der Steine in den oberen drei Schichten 6 MN/m2, Mörtelgruppe II).
- Schalungsträger vor der Plattenbelegung durch Einbauteile nach A+V des Herstellers gegen Kippen sichern.
Ausschalen
- Bauteile erst ausschalen, wenn der Beton ausreichend tragfähig ist. Ausschalfristen beachten.
- Bei größeren Stützweiten Hilfsstützen in erforderlicher Anzahl vorsehen.
- Erschütterungen beim Ausschalen vermeiden.
- Schalelemente nicht mit Kranen losreißen.
Lagerung
- Schalelemente und Stützen gegen Umstürzen sicher lagern.
- Verkehrs- und Fluchtwege von abgelagertem Schalungsmaterial freihalten.
07/2021