Gefährdungen
- Im Bereich der Mischeröffnung
kann es durch rotierende Werkzeuge
zu Unfällen kommen.
- Bei fehlendem besonderen
Anschlusspunkt kann es zu
einem Stromschlag kommen.
Schutzmaßnahmen
- Mischmaschinen eben und
standsicher aufstellen.
- Arbeitsplätze an Mischmaschinen gegen herabfallende
Gegenstände schützen.
- Elektrisch betriebene Mischmaschinen
nur über einen
besonderen Anschlusspunkt mit
Schutzmaßnahme anschließen.
Als besonderer Anschlusspunkt
gilt z.B. Baustromverteiler mit
FI-Schutzeinrichtung (RCD).
- Durch Probelauf Drehrichtung
der Mischwerkzeuge überprüfen.
- Bei Instandhaltungsarbeiten
Antriebe stillsetzen und gegen
Wiedereinschalten sichern.
Bedienungsanleitung des Herstellers
beachten. Berührungsschutz
an Verbrennungsmotoren
und Auspuffanlagen nicht entfernen.
- Durchführung von Unterweisung
und Einweisung des Bedieners
anhand der Betriebsanweisung/Betriebsanleitung des
Herstellers.
Zusätzliche Hinweise für Freifallmischer
- Die Einzugsstellen an den
Antriebsrädern, insbesondere
zwischen Antriebszahnrad- und
Trommelzahnkranz, müssen
verdeckt sein .
- Nicht mit der Hand oder mit
Werkzeugen in die laufende
Trommel greifen.
- Nach Keilriemenwechsel
Schutzabdeckung wieder anbringen.
Zusätzliche Hinweise für Tellermischer
- Die Einfüllöffnungen müssen
durch Verdeckungen gesichert
sein. Die Quetschstellen im
Mischgefäß dürfen nicht mit der
Hand erreichbar sein.
- Beim Öffnen der Verdeckung
muss das Mischwerk zwangsläufig stillgesetzt und gegen
Wieder anlaufen gesichert sein.
- Die Auslauföffnungen müssen
durch einen Trichter oder ein
Schutzschild, jeweils versehen
mit einem Gitter, gesichert sein:
Gittermaschenweite max. 70 mm,
Abstand zur Quetschstelle mind.
150 mm. Bei einer Gittermaschenweite von 40 mm muss der Abstand
zur Quetschstelle mind.
120 mm betragen.
- Bei geöffneter Stellung der
Verdeckungen muss zwangsläufig verhindert sein, dass die
Mischwerkzeuge wieder anlaufen
können. Die Verdeckung so
sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt
zufallen kann.
Zusätzliche Hinweise für Stetigmischer
- Beim Befüllen mit Sackware
muss die Einfüllöffnung wie bei
den Tellermischern durch Verdeckungen gesichert bleiben.
- Die Auslauföffnung muss
durch Auslauftrichter gegen
Hineingreifen gesichert bleiben. Die Auslauföffnung darf nicht
mehr als 90 cm vom Boden angeordnet sein.
- Vor dem Abnehmen des
Mischrohres Antrieb abstellen
bzw. Maschine vom Netz trennen.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen festlegen
(Gefährdungsbeurteilung) und
einhalten, z. B.:
- vor jeder Arbeitsschicht auf
augenscheinliche Mängel,
- nach Bedarf, mind. 1 x jährlich
durch eine „zur Prüfung
befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger).
- Ergebnisse der regelmäßigen
Prüfung dokumentieren.
07/2021