Gefährdungen
- Bei Diamantseilsägearbeiten können durch Seilriss, herumfliegende Diamantschneidesegmente, umstürzende oder herabfallende Abbruchteile, Nichtbenutzung der maschinengebundenen Schutzvorrichtungen Personen verletzt werden.
- Die Lärmbelastung kann zu Gehörschäden führen.
Allgemeines
- Die geeignete Diamantseilmaschine auswählen.
- Diamantsägeschnitte entsprechend der Abbruchanweisung festlegen.
- Statisches System und Lage der Bewehrung beachten.
- Vor Beginn der Arbeiten Arbeitsbereich auf Vorhandensein und Verlauf von Leitungen überprüfen.
Schutzmaßnahmen
- Bedienungs- und Betriebsanleitung der Maschinenhersteller beachten.
- Seilsägebedienung nur durch Beschäftigte mit einschlägigen Kenntnissen und entsprechender Einweisung und Unterweisung.
- Seilschutz an der Maschine immer entsprechend Herstellerangaben verwenden.
- Bei Arbeiten über Bodenhöhe geräumige und tragfähige Stand- und Aufstellflächen schaffen, ggf. Absturzsicherungen anbringen.
- Seilsägen und Hilfsmittel wie Führungsschienen, Umlenkrollen sicher befestigen. Ggf. Hilfsmittel, wie Hebezeuge oder Hebebühnen benutzen.
- Bei Arbeiten in umschlossenen Räumen ausschließlich Maschinen mit Elektro- oder Hydraulikantrieb verwenden. Vergiftungsgefahr durch Abgase!
- Beim Einfädeln des Seils in die Eckbohrungen darauf achten, dass das "Männchen" der Schraubverbindung in Laufrichtung vor dem Diamantröllchen liegt.
- Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend Herstellerangaben einstellen und einhalten.
- Nur mit Diamantseilschutz an der Maschine arbeiten .
- Funktion der Wasserfangeinrichtung regelmäßig überprüfen und das Wasser regelmäßig austauschen.
- Wasserlanzen-Umrichtungsarbeiten nur bei gesichertem Stillstand des Sägesystems durchführen.
- Gefahren- und Umgebungsbereich komplett absperren. Sicherstellen, dass sich in diesem Bereich keine Personen aufhalten. Ggf. freie Seillängen abdecken.
Zusätzliche Hinweise für Elektrische Arbeitsmittel
- Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte nur über einen besonderen Anschlusspunkt mit Schutzmaßnahmen anschließen, z. B. Baustromverteiler mit RCD (FI-Schutzeinrichtung).
- Bei frequenzgesteuerten Betriebsmitteln sind besondere Maßnahmen, z. B. allstromsensitive RCD (FI-Schutzeinrichtung) erforderlich.
- Not-Aus-Schalter muss zugänglich und funktionsfähig sein. Bei Gefahr umgehende Betätigung des Not-Aus-Schalters .
Zusätzliche Hinweise für Diamanttrennseile
- Seile nicht auf bzw. um scharfe Kanten führen. Kanten vor dem Sägen auf mind. R = 10 cm abrunden.
- Achtung: Peitscheneffekt bei Seilriss, feste Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzwand oder Abdeckung aus Holz anordnen.
- Die Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen. Sicherheitsabstände einhalten.
- Vor Schneidbeginn das Seil ohne Vorschubbewegung der Antriebsrolle leerlaufen lassen. Erst bei laufendem Seil Vorschubbewegung einleiten.
- Sägeverfahren in angemessenen Zeitabständen unterbrechen, um Sägespalt hinter dem schneidenden Seil kraftschlüssig aufzukeilen bzw. bei Mauertrockenlegung wieder zu verschließen.
Zusätzliche Hinweise zum Bewegen getrennter Bauteile
- Gefahrenbereiche, in die abgetrennte Teile fallen können, fest absperren oder durch Warnposten sichern.
- Abzutrennende Bauteile durch Unterstützung, Aufhängung oder Abspannung sichern.
- Sicherer Ausbau der getrennten Bauteile, z. B. mittels Sicherungs- und Aufhänge- oder Kranvorrichtungen.
- Sicherer Abtransport der getrennten Bauteile durch Hebezeuge bzw. Transportmittel.
- Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten und im Bereich ungesicherter Bauteile.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
- vor Beginn jeder Arbeitsschicht auf augenfällige Mängel durch den Bediener,
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
- Ergebnisse dokumentieren.
- Werkzeuge vor Arbeitsbeginn überprüfen. Fehlerhafte Diamantseile, z. B. mit abgefahrenen Diamantröllchen aussondern.
- Verschlüsse regelmäßig auf Abnutzung kontrollieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2019