Es kann zu Schnittverletzungen und einer Schädigung des Gehörs kommen.
Quarzhaltige Stäube können Gesundheitsschäden verursachen.
Schutzmaßnahmen
Generell zur Trockenbearbeitung nur staubarme Systeme (mit Absaugung) oder Steinsägen mit Nassbearbeitung verwenden.
Beim Transportieren der Sägen mittels Kran vorgesehene Anschlagösen verwenden.
Sägen standsicher und waagerecht aufstellen.
Nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung.
Nur vom Hersteller vorgesehene Sägebänder/Sägeblätter verwenden.
Rissige Sägebänder bzw. -blätter aussondern.
Möglichst lärmarme Sägeblätter verwenden.
Drehrichtungspfeil auf dem Sägeblatt beachten.
Durchführung von Unterweisung und Einweisung des Bedieners anhand der Betriebsanleitung des Herstellers.
Zusätzliche Hinweise für Mauerstein-Bandsägen
Bandsäge mit Absaugung verwenden.
Maschine nur zum Sägen von Porenbeton einsetzen.
Höhenverstellbaren Sägebandschutz abhängig von der jeweiligen Steinhöhe verwenden.
Sägebandradkasten während des Betriebes geschlossen halten.
Mauersteine nicht verkanten – Rissgefahr des Sägebandes. Anschlaglineal benutzen.
Bei der Bearbeitung kurzer und schmaler Steine Zuführholz benutzen.
Zusätzliche Hinweise für Diamant-Trennsägen
Diamant-Trennsägen nur zum Sägen von Steinen verwenden.
Auf ordnungsgemäß angebrachte Schutzeinrichtungen achten:
Sägeblatt-Schutzhaube ,
Spritzschutz/Aerosolbindung .
Wasserzufuhr sicherstellen , keine Trockenschnitte ausführen.
Umlaufwasser regelmäßig reinigen/wechseln, bei Maschinen ohne Aufbereitung mind. täglich.
Gehörschutz und Schutzbrille benutzen.
Prüfungen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
vor jeder Arbeitsschicht auf augenscheinliche Mängel,
nach Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.