Unfälle ereignen sich durch nicht standsichere Aufstellung, unzureichenden Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen oder Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich am Endschlauch beim Anpumpen.
Allgemeines
Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
Schutzmaßnahmen
Aufstellung
Betonpumpen und Verteilermaste standsicher aufstellen. Lastverteilende Unterlagen verwenden .
Fläche der lastverteilenden Unterlage entsprechend der zulässigen Bodenpressung und der Eckstützkräfte ermitteln.
Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen und Grabenkanten einhalten .
Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten.
Betrieb
Verteilermaste nicht über die Maximallänge verlängern . Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Beim Anpumpen oder Wiederanpumpen, z. B. nach Verstopfern, muss der Endschlauch frei pendelnd hängen. Im Gefahrbereich des Endschlauches darf sich niemand aufhalten .
Verteilermaste nicht als Hebezeuge verwenden . Weiterführende Förderleitungen dürfen den Mast nicht zusätzlich belasten.
Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen nur mit Absturzsicherungen, z. B. Betonierbühne mit voll ausgelegten Belägen und Seitenschutz! Schalungsoberkante nicht als Standplatz geeignet .
Durchführung von Unterweisung und Einweisung des Bedieners anhand der Betriebsanweisung unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers.
Zusätzliche Hinweise für Förderleitungen
Keine festen Anbauten und Verlängerungen an Endschläuchen.
Förderleitungen sicher befestigen Hebelkupplungen mit Splint sichern .
Vor dem Öffnen der Leitungskupplungen (z. B. bei Verstopfern) Fördersystem drucklos machen.
Förderleitungen zum Aufgabebehälter hin entleeren und reinigen.
Bei pneumatischer Reinigung Endverteilerschlauch entfernen und Fangkorb anbringen. Im Gefahrenbereich des mit dem Fangkorb versehenen Schlauchendes dürfen sich während der Druckaufgabe keine Personen aufhalten.
Prüfungen
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
täglich vor Arbeitsbeginn auf augenscheinliche Mängel,
regelmäßig auf Verschleißzustand der Förderleitung,
bei Bedarf, mind. 1 x jährlich durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger).
Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.