Gefährdungen
- Durch den Aufenthalt im Gefahrenbereich des Krans kann es zu Quetschungen kommen.
- Durch unkontrollierte Bewegungen der Stämme kann man von diesen getroffen werden.
Schutzmaßnahmen
Aufstellung
- Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen den äußeren Teilen des Rundholzsortierkrans und festen Teilen der Umgebung, z. B. Gebäuden, Pfosten, Polterstützen, anderen Anlagen, einhalten.
- Im Bereich des Sägetisches von Rundholzsortierkranen mit eingebauter Kettensäge dürfen sich keine Verkehrswege oder Arbeitsplätze befinden .
- Kann der Sicherheitsabstand im Bereich des Sägetisches nicht eingehalten werden, Rundholzsortierkran erst dann in Betrieb nehmen, wenn die Sicherheit durch die Erfüllung folgender Auflagen auf andere Weise gewährleistet ist:
- auf die Quetschgefahr an den verengten Stellen durch Warnanstrich und Warnschilder hinweisen ,
- den Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich des Rundholzsortierkrans durch Beschilderung untersagen,
- die Beschäftigten auf den Gefahrenbereich hinweisen; Aufenthaltsverbot im gekennzeichneten Bereich ausdrücklich aussprechen,
- am Fahrerstand Warnblinkleuchten anbringen, die sich bei Kranbetrieb selbsttätig einschalten ,
- an der Fahrerkabine Rückspiegel anbringen, die dem Fahrer einen ausreichenden Überblick bei Rückwärtsfahrten ermöglichen .
- Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist Rücksprache mit Energieversorgungsunternehmen erforderlich. Sicherheitsmaßnahmen sind z. B. Verkabelung, Hubwerkbegrenzung.
- Der Fahrbereich des Rundholzsortierkranes muss frei von Stolperstellen, Senken oder Vertiefungen sein.
- Bodenöffnungen zur Aufnahme des beweglichen elektrischen Anschlusskabels bis auf den Bereich der Kabelumlenkung durchtrittsicher verdecken.
Betrieb
- Bei Einschränkung des Sicherheitsabstands, z. B. durch Fahrzeuge oder abgerollte Stämme, Fahrbetrieb in diesem Bereich bis zur Beseitigung der Störung einstellen.
- Fahrersitz mit einer elektrischen Verriegelung, die alle automatischen Bewegungen (z. B. Schwenkbewegung Meßbalken) abschaltet, sobald der Kranfahrer seinen Platz verlässt, ausstatten.
- Vor der Beseitigung von Störungen (z. B. im Bereich Messbalken, Kappsäge) alle automatischen Funktionen oder Ansteuerungen abschalten.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
- täglich vor Arbeitsbeginn Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter durch den Kranführer,
- nach Bedarf durch eine "zur Prüfung befähigte Person" (z. B. Sachkundiger),
- nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständigen.
- Auch Prüfhinweise in Betriebsanleitungen der Hersteller beachten.
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen dokumentieren.
07/2021