Gefährdungen
- Es kann zu Schnittverletzungen, einer Schädigung des Gehörs und Verletzungen durch einen Rückschlag des Werkstückes kommen.
- Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäube kann zu einer Erkrankung der Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung durchführen.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
- Spaltkeil nach Größe und Dicke des Sägeblattes auswählen und einsetzen. Der Abstand zum Zahnkranz darf höchstens 8 mm betragen. Spaltkeileinstellung ca. 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze.
- Beim Verdecktschneiden und Nuten sowie beim Einsatz eines Vorschubapparates darf der Spaltkeil nicht entfernt werden .
- Schutzhaube auf Werkstückdicke einstellen .
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben .
- Hilfseinrichtungen auch bei
Einzelstücken benutzen, z. B.
- Tischverlängerung zum Schneiden langer Werkstücke,
- Niederhalter (Klemmschuh) zum Besäumen,
- Parallelanschlag ,
- Winkelanschlag zum Schneiden kurzer Werkstücke und für Querschnitte,
- Schiebestock zum Schneiden schmaler Werkstücke (Breite < 120 mm),
- Rückschlagklotz und Begrenzungsklotz beim Einsetzschneiden,
- Schiebeholz zum Schneiden schmaler Leisten,
- Abweisleiste zum Abweisen von Werkstückabschnitten vom Sägeblatt,
- Vorrichtung mit Druckfeder zum Schneiden von Dreikantleisten,
- Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,
- möglichst vordere und hintere Sägehilfe verwenden. Dabei den Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstücks vermieden wird.
- Beim Sägeblattwechsel
Bedienungsanleitung des Herstellers
beachten.
- Bei Schnitten mit geneigtem Sägeblatt vergrößerte Schutzhaube verwenden .
- Schmale Werkstücke mit
Schiebestock bis hinter den
Spaltkeil durchschieben.
- Beim Querschneiden kurzer
Werkstücke aufsteigenden Teil
des Zahnkranzes durch Abweisleiste
sichern .
- Beim Querschneiden von kurzen
Werkstücken mit Parallelanschlag
darf dieser maximal bis
Vorderkante Sägeblatt eingestellt
sein (verkürzter Anschlag).
- Soweit vom Hersteller die Nutzung
von Nutwerkzeugen zugelassen
ist, dem Werkzeug angepasste
Tischeinlage benutzen.
- Beim Einsetzschneiden Werkstück
nicht verkanten; Rückschlagsicherung
anbringen, z. B.
Queranschlag, Rückschlagklotz.
- Tischeinlage auswechseln,
wenn beiderseits der Schnittfuge
- ein Spalt von > 3 mm bei einem Sägeblattdurchmesser bis zu 500 mm,
- ein Spalt von > 5 mm bei einem Sägeblattdurchmesser von mehr als 500 mm vorhanden ist.
- Nur Tischeinlagen aus leicht zerspanbarem Material benutzen.
- Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich.
- Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.
- Beim Werkstückvorschub
Hände flach auf das Werkstück
legen, Finger nicht spreizen.
- Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
- Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Hinweis: Maschinen nicht mit Druckluft reinigen.
Zusätzliche Hinweise für
Kreissägeblätter
- Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind.
- Bei Verbundkreissägeblättern
muss zusätzlich die höchstzulässige
Drehzahl angegeben
sein. Angegebene Drehzahl
nicht überschreiten.
- Lärmarme Sägeblätter
benutzen.
- Beschädigte Sägeblätter, z. B.
solche mit Rissen, Verformungen, Brandflecken aussortieren.
- Keine Sägeblätter aus hoch
legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre
dürfen nur unter Aufsicht eines
Fachkundigen und wenn es die
Berufsausbildung erfordert an
Tisch- und Formatkreissägemaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre
dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
07/2021