Gefährdungen
- Beim Hineingreifen in die
Schneidebene können schwere
Verletzungen an den Händen
verursacht werden. Es kann zu
einer Schädigung des Gehörs
kommen.
- Das Einatmen freigesetzter
gesundheitsschädlicher Stäube
kann zu einer Erkrankung der
Atemwege führen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
- Auf richtige Anbringung und
Einstellung der Schutzhaube
achten. Sie muss mindestens
bis zur Unterkante der Spannflansche
reichen .
- In Ausgangsstellung muss das
gesamte Sägeblatt verkleidet
sein, d. h. hinter dem Werkstückanschlag
muss auch für den unteren
Teil des Sägeblattes eine
Verkleidung angebracht sein .
- Schlitzbreite im Werkstückanschlag für Austritt des Sägeblattes
so schmal wie möglich,
maximal 8 mm einstellen.
- Ausschlag des Sägeaggregates
auf Tischbreite begrenzen. Ausnahme:
Zahnkranz des Sägeblattes
wird durch Schutzeinrichtung
verdeckt, wenn dieser über den
vorderen Tischrand hinausragt,
z. B. durch Tischverbreiterung .
- Maschine so einrichten, dass
die Säge nach dem Schnitt
selbsttätig in die Ausgangsstellung
zurückkehrt und dort festgehalten
wird, z. B. durch Einrastklinke
mit Rückholfeder.
- Beiderseits der Schneidebene
müssen über die gesamte Breite
im Tisch Auflagen aus leicht zerspanbarem
Material vorhanden
sein, z. B. aus Holz, Kunststoff .
- Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben .
Zusätzliche Hinweise für Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschub
- Nur Maschinen benutzen, bei
denen während des Werkzeugvorschubes
ein Hineingreifen in
die Schneidebene vermieden
wird, z. B. Maschinen mit Zweihandschaltungen .
- Zweihandschaltungen
müssen unmittelbar neben dem
Schneidbereich liegen und so
angeordnet, beschaffen und
gestaltet sein, dass
- für die Betätigung beide
Hände erforderlich sind,
- die Bedienelemente während
des gesamten Arbeitsganges
betätigt werden müssen,
- beim Loslassen auch nur eines
Bedienelementes der Werkzeugvorschub
unterbrochen
und umgekehrt wird,
- für jeden Arbeitsgang die
Bedienelemente erneut
betätigt werden müssen.
- Werkstücke mit Festhaltevorrichtungen
gegen Ausweichen
sichern, z. B. durch Niederhalter,
Spannzylinder .
- Darauf achten, dass Maschinen
nach dem Sägevorgang vollständig
in die Ausgangsstellung
zurückgehen und dort selbsttätig festgehalten werden.
Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter
- Nur Kreissägeblätter verwenden, die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekennzeichnet sind.
- Nur Sägeblätter mit negativem Spanwinkel ≤ 5° verwenden.
- Bei Verbundkreissägeblättern
muss zusätzlich die höchstzulässige
Drehzahl angegeben
sein. Angegebene Drehzahl
nicht überschreiten.
- Lärmarme Sägeblätter
benutzen.
- Beschädigte Sägeblätter, z. B.
solche mit Rissen, Verformungen,
Brandflecken aussortieren.
- Keine Sägeblätter aus hoch
legiertem Schnellarbeitsstahl (HSS) verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre
dürfen nur unter Aufsicht eines
Fachkundigen und wenn es die
Berufsausbildung erfordert an
Pendel- und Auslegerkreissägemaschinen
arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre
dürfen nicht an diesen Maschinen
beschäftigt werden.
07/2021