Gefährdung
- Es kann zu Schnittverletzungen
und einer Schädigung des Gehörs kommen.
Schutzmaßnahmen
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
- Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen. Lärmbereiche kennzeichnen .
- Das Sägeblatt oder das aufgespannte Fräswerkzeug muss in der Ausgangsstellung bis auf die Austrittsöffnung verkleidet sein .
- Nach dem Schnitt muss das Werkzeug von selbst in die Ausgangsstellung zurückkehren und dort selbsttätig gehalten werden.
- Lässt sich das Sägeaggregat um mehr als 45° schwenken, muss zusätzlich ein Sicherheitsbügel zur Umwehrung des Sägeblattes vorhanden sein.
- Ausschlag des Sägeaggregats
auf Tischbreite begrenzen.
Ausnahme: Es ist ein Sicherheitsbügel vorhanden, der eine gefährliche Annäherung von Personen verhindert.
- Laufwagen vor Beginn des Sägeganges feststellen .
- Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben .
- Auch bei kurzen Unterbrechungen
Maschine abschalten.
Zusätzliche Hinweise für Maschinen mit kraftbetriebenem Vorschub bei Abbundkreissägen
- Nur Maschinen benutzen, bei
denen während des Werkzeugvorschubes
ein Hineingreifen in
die Schneidebene vermieden
wird, z. B. Maschinen mit Zweihandschaltungen
oder Vorschubauslösung
mittels Fußschalter.
- Zweihandschaltungen müssen
unmittelbar neben dem Schneidbereich
liegen und so angeordnet,
beschaffen und gestaltet
sein, dass
- für die Betätigung beide
Hände erforderlich sind,
- die Bedienelemente während
des gesamten Arbeitsganges
betätigt werden müssen,
- beim Loslassen auch nur eines
Bedienelementes der Werkzeugvorschub
unterbrochen
und umgekehrt wird,
- für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente
erneut betätigt
werden müssen.
- Fußschalter mehr als 1,80 m
von der Schneidebene entfernt anordnen.
- Es dürfen sich keine weiteren
Personen im Arbeitsbereich aufhalten.
- Werkstücke mit Festhaltevorrichtungen
gegen Ausweichen
sichern, z. B. durch Niederhalter,
Spannzylinder .
- Darauf achten, dass Maschinen nach dem Sägevorgang vollständig in die Ausgangsstellung zurückgehen und dort selbsttätig gehalten werden.
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Sägeblatt beachten.
Zusätzliche Hinweise für automatisch arbeitende Abbundanlagen
- Steuerung der Anlage nur von
einem Schaltpult aus.
- Zugriff bzw. Zugang zum
Bereich der Abbundanlage verhindern, z. B. durch
- den Zugangsbereich ausfüllende Schwenkschleuse mit elektrischer Verriegelung,
- den Zugangsbereich ausfüllende Abfallbox mit elektrischer Verriegelung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an Abbundkreissägemaschinen und Abbundanlagen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
07/2021