Gefährdungen
- Kleidung und Schutzhandschuhe
können von den Walzen
erfasst und eingezogen werden
und es kann insbesondere im
Bereich der Hände zu schweren
Verletzungen kommen.
Schutzmaßnahmen
- Verkleidung der Antriebszahnräder nicht entfernen .
- Bei Rundmaschinen mit ausschwenkbaren Oberwalzen darf die Verkleidung der Zahnräder schwenkbar sein .
- Bei handbetriebenen Rundmaschinen muss das Zahnradpaar neben der Handkurbel mit einer Abdeckung versehen sein .
- Kraftbetriebene Rundmaschinen
sind mit Handschutzeinrichtungen in Form von Schaltern
ohne Selbsthaltung und Not-Halt-Befehlseinrichtungen auszurüsten (Betätigung evtl. über
Reißleine oder Fußschalter
).
- Kraftbetriebene Rundmaschinen
mit Spannhubbegrenzung von 8 mm oder Zweihandschaltung oder Drei-Stufen-Sicherheitsschalter ausrüsten.
- Soweit möglich, Handabweiser,
z. B. Stangen, Abdeckbleche usw., vorsehen.
- Bei der Aufstellung von
Rundmaschinen auf mögliche Quetsch- und Scherstellen – auch während des Biegevorganges – achten.
- Niemals Handschuhe tragen.
Unterarmschutz mit Schutz der Handflächen empfohlen.
Beschäftigungsbeschränkungen
- Jugendliche über 15 Jahre
dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an kraftbetriebenen Rundmaschinen arbeiten.
- Jugendliche unter 15 Jahre
dürfen nicht an diesen Maschinen
beschäftigt werden.
07/2015