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Reinigungsmaschinen

Gefährdungen

  • Ungeschützt bewegliche Maschinenteile können zu Verletzungen führen.

Allgemeines

  • Nur Maschinen bereitstellen, die den Gegebenheiten im Objekt entsprechen.
  • Zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube nur geprüfte Entstauber, Saugmaschinen oder Kehrsaugmaschinen einsetzen. Staubklasse beachten (Tabelle).
  • Für Reinigungsarbeiten in Räumen mit Explosionsgefahr nur Maschinen in explosionsgeschützter Ausführung einsetzen.
  • Weibliche Beschäftigte sollen Lasten von mehr als 15 kg nicht anheben oder tragen – auch nicht gelegentlich. Werdende Mütter dürfen ständig nicht mehr als 5 kg und gelegentlich nicht mehr als 10 kg heben oder tragen.
  • Für jede Maschine im Objekt die Betriebsanleitung für die Benutzung und Wartung bereithalten.

Schutzmaßnahmen

  • Beschäftigte im Objekt in die Benutzung und Wartung anhand der Betriebsanleitung einweisen; ebenso beim erstmaligen Einsatz neuartiger Maschinen. Unterweisung in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich wiederholen.
  • Regelmäßige Wartung der Maschinen überwachen und kontrollieren.
  • Bei Mängeln an Maschinen den Betrieb einstellen, die Maschine als nicht betriebssicher kennzeichnen und den Objektleiter unverzüglich informieren.
  • In Arbeitspausen, vor Wartungsarbeiten bzw. vor dem Umrüsten der Maschinen Antriebe abschalten und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern, z. B. Zündschlüssel abziehen, Netzstecker aus der Steckdose ziehen. Feststellbremse betätigen.

  • Maschinen mit Fahrerstand oder Fahrersitz nur von dort aus in Bewegung setzen.
  • Nach der Benutzung Maschinen in verschließbaren Räumen abstellen.
  • Verspritzen und Verschütten von Säuren und Laugen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschild, Schutzhandschuhe und Schutzschürzen benutzen.
Staub beseitigende Maschinen, Einteilung nach Staubklassen
Staubklasse Eignung für Stäube mit Expositionsgrenzwerten Durchlassgrad Max. (%)
leicht
light
leger
> 1 mg/m3 1
mittel
medium
moyen
> 0,1 mg/m3 0,1
hoch
high
haut
Alle (inkl. krebserzeugende Stäube und Stäube mit Krankheitserregern) 0,005

Zusätzliche Hinweise für netzabhängigen Betrieb elektrischer Maschinen

  • Für Reinigungsarbeiten mit elektrisch betriebenen Betriebsmitteln dürfen nur geprüfte Anschlusspunkte gemäß DGUV Information 203-006 genutzt werden. Steht ein solcher Anschlusspunkt nicht zur Verfügung, muss durch eine zusätzliche Schutzeinrichtung (z. B. PRCD-S, bei schutzisolierten Maschinen auch PRCD) ein sicherer Anschlusspunkt erzeugt werden. Beschädigte Steckdosen nicht benutzen.
  • Elektrische Leitungen in einer Schlaufe durch die Hand Nummer 1 oder über die Schulter Nummer 2 führen.
  • Elektrische Leitungen nur am Stecker aus der Steckdose ziehen Nummer 3.
  • Nicht mit Reinigungsmaschinen über elektrische Leitungen fahren.
  • Elektrische Leitungen nicht einquetschen. An selbstschließenden Türen Zwischenlagen benutzen.
  • Beschädigte bzw. defekte Leitungen und Steckvorrichtungen nicht benutzen, sondern aussortieren und besonders kennzeichnen. Objektleiter unverzüglich informieren!
  • Elektrische Reparaturen nur durch Elektrofachkräfte durchführen lassen.

Zusätzliche Hinweise für batteriebetriebene Maschinen

  • Batterien entfernen, bevor die Maschinen für Wartung oder Transport gekippt werden.
  • Beim Befüllen der Batterien Fülleinrichtungen benutzen.
  • Laden der Batterien nur in besonderen Räumen.

Zusätzliche Hinweise für flüssiggasbetriebene Maschinen

  • Das Befüllen von Gastanks bzw. das Wechseln von Gasflaschen nicht in Räumen unter Erdgleiche durchführen.
  • Maschinen mit Gastank und Gasflaschen nur über Erdgleiche abstellen.
  • Vor dem Abstellen und bei längeren Arbeitspausen Absperrventile schließen.

Zusätzliche Hinweise für kraftstoffbetriebene Maschinen

  • Abgaswerte (z. B. bei Hochdruckreinigern mit ölbefeuertem Erhitzer) regelmäßig überprüfen lassen. Prüfergebnisse bei Reinigungsmaschine belassen.
  • Einsatz nicht in geschlossenen Räumen, z. B. Tiefgaragen (Vergiftungsgefahr).
  • Auf ausreichende Lüftung achten.

Zusätzliche Hinweise für Batterieladeräume

  • Batterieladeräume müssen trocken, kühl und belüftet sein.
  • Künstliche Belüftungsanlagen sind vor Beginn des Ladevorgangs einzuschalten und müssen mindestens 1 Stunde länger als der Ladevorgang eingeschaltet bleiben.
  • Funken reißende Einrichtungen (z. B. Schalter, Steckdosen, elektrische Betriebsmittel) müssen mind. 1 m von den zu ladenden Batteriezellen entfernt sein.
  • Ladestellen sind von entzündbaren Stoffen freizuhalten.
  • Batterien nicht unter Stromfluss abklemmen.

Prüfungen

  • Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten.
  • Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Lastenhandhabungsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas

TRBS 2152/TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Information 203-006 Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
DIN EN 50272-3
DIN EN 60335-2-69

07/2021