Gefährdungen
- Je nach Arbeitsbereich kann ein direkter Kontakt zu Krankheitserregern möglich sein und somit eine Infektionsgefährdung bestehen.
- Bei Tätigkeiten mit Reinigungs- und Flächendesinfektionsmitteln können reizende, sensibilisierende oder ätzende Stoffe auftreten und bei Hautkontakt, Verschlucken oder Einatmen Gesundheitsschäden verursachen.
Allgemeines
- Vorgaben des Hygieneplans der Einrichtung einhalten.
- Beschäftigte regelmäßig anhand der Betriebsanweisungen über die auftretenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterweisen.
- Beschäftigten über anlassbezogene Hygienemaßnahmen und deren Gründe unterrichten.
Schutzmaßnahmen
- Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen vornehmen.
- Mischverhältnisse oder Dosierung der Reinigungs- und Desinfektionslösungen nach Hygieneplan einhalten.
- Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigungsmittel und Händedesinfektionsmittel sowie Einmalhandtüchern zur Verfügung stellen.
- Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen gemäß Hautschutzplan.
- Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU – WINGIS (www.wingis-online.de) – angeboten.
- Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung stellen.
- An Arbeitsplätzen nicht essen, trinken oder rauchen. Hierzu Pausenräume/-bereiche zur Verfügung stellen.
Zusätzliche Hinweise für Arbeitsbereiche mit Infektionsgefährdung
- Zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung, z. B. flüssigkeitsdichte Schutzkleidung bzw. Fußbekleidung, Schutzhandschuhe, Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz verwenden.
- Getragene Schutzkleidung von anderer Kleidung getrennt aufbewahren.
- Schutzkleidung oder kontaminierte Arbeitskleidung nicht zur Reinigung mit nach Hause nehmen.
- Zum Händetrocknen Einmalgebrauchshandtücher verwenden.
- In diesen Arbeitsbereichen keine Schmuckstücke tragen (auch keine Uhren oder Eheringe) und nicht essen, trinken oder rauchen.
- Nach Kontakt zu potenziell infektiösen Materialien oder Oberflächen hygienische Händedesinfektion durchführen, ggf. Augen oder Schleimhäute mit Wasser o. ä. spülen.
- Nach Verletzung durch Instrumente (z. B. Nadelstichverletzung) Erstmaßnahmen zur Infektionsvermeidung durchführen (Förderung des Blutflusses, viruzides Hautdesinfektionsmittel, Verband) und umgehend einen D-Arzt aufsuchen.
Zusätzliche Hinweise für den Umgang mit benutzter Wäsche
- Benutzte Wäsche unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und eindeutig gekennzeichneten Behältnissen sammeln (ggf. gesondertes Erfassen entsprechend besonderen Waschverfahren oder nasser Wäsche in dichten Behältnissen).
- Wäschesäcke nur geschlossen transportieren, nicht werfen oder stauchen.
- Direktes Berühren der Wäsche vermeiden.
Zusätzliche Hinweise für die Abfallentsorgung
- Spitze, scharfe und zerbrechliche medizinische Instrumente (Spritzen, Kanülen) unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in fest verschließbaren, durchstichsicheren Abfallbehältnissen (Einweg-Abwurfboxen) sammeln. Diese nur verschlossen transportieren.
- Abfälle unmittelbar am Ort ihres Anfalls in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen, dichten und gekennzeichneten Behältnissen sammeln und in sicher verschlossenen Behältnissen zur zentralen Sammelstelle befördern.
- Infektiösen Abfall von dem übrigen Abfall getrennt sammeln und entsorgen.
- Beim innerbetrieblichen Transport der Abfälle sicherstellen, dass ein Austreten der Abfälle vermieden wird (Verschlusszange benutzen) .
- Nicht in Abfallbehältnisse hineingreifen.
- Ggf. Transporthilfen nutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefahr
- Nur Personen beschäftigen, deren Gesundheitszustand regelmäßig überwacht wird.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten veranlassen.
- Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ggf. Schutzimpfungen (z. B. Hepatitis A und B, Masern etc.).
- Keine werdenden und stillenden Mütter in diesen Bereichen einsetzen.
- Jugendliche nur unter Aufsicht und zur Erreichung des Ausbildungszieles in diesen Bereichen einsetzen.
07/2021