Gefährdungen
- Beim Auf-, Um- und Abbau unterliegen Beschäftigte insbesondere der Gefährdung durch Absturz.
Allgemeines
- Gerüstbauarbeiten nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten ausführen lassen.
- Bei der Ermittlung der Gefährdung feststellen, ob Beschäftigte über Kanten (Außen-, Innen- und Stirnseiten) abstürzen können.
- Bei der Bewertung der Gefährdung beachten:
- Absturzhöhe,
- horizontaler Abstand zu festen Bauteilen,
- Beschaffenheit der Aufschlagfläche.
- Vor Durchführung der Gerüstbauarbeiten ist eine Montageanweisung für das jeweilige Bauvorhaben zu erstellen.
Schutzmaßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen vorrangig vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen verwenden.
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen:
- Absturzsicherungen als technische Maßnahmen, z. B. Seitenschutz, vorlaufender Seitenschutz oder Montagesicherungsgeländer (MSG) .
- Sind Absturzsicherungen nicht möglich müssen Auffangeinrichtungen, z. B. Schutzgerüste, Schutznetze verwendet werden.
- Sind Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen aufgrund des einzurüstenden Objekts, der Gerüstbauart oder der zusätzlichen Konstruktion nach statischen Erfordernissen nicht möglich, ist als personenbezogene Schutzmaßnahme eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden (Rettungsmaßnahmen festlegen).
- Ausgewählte Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei der Erstellung des Planes für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) konkretisieren und festlegen.
- Gerüst fortlaufend mit dem Aufbau zug- und druckfest an tragfähigen Bauteilen der Fassade verankern. Bereits mit dem Aufbau des ersten Gerüstfeldes ist eine Sicherung gegen Umkippen vorzunehmen (siehe AuV).
Zusätzliche Hinweise für den Materialtransport
- Beim Auf- und Abbau von Gerüsten für den Vertikaltransport ergonomische Arbeitsmittel, z. B. Bauaufzüge, Seilrollenaufzüge verwenden.
- Vertikaler Handtransport ist möglich bis
- drei Gerüstlagen (außer Einfamilienhäuser) oder
- bei einer Längenabwicklung bis 10 m und einer Gerüsthöhe bis 14 m.
- Beim Vertikaltransport per Hand ist in jeder Gerüstlage ein Beschäftigter.
- Das Gerüstfeld für den vertikalen Handtransport enthält mindestens Geländer- und Zwischenholm , gilt auch bei der Verwendung von Montagesicherungsgeländer (MSG).
- Für den Horizontaltransport ist mindestens ein Geländerholm erforderlich.
07/2021