Gefährdungen
- Fehlende oder mangelhafte Planung der Gerüstbauarbeiten kann zu Absturzunfällen während der Montage führen bzw. Gerüstmängel für die spätere Nutzung verursachen.
Grundriss und Ansicht (vereinfachte Darstellungen ohne Maße)
Schutzmaßnahmen
- Plan für Auf-, Um- und Abbau/Montageanweisung durch den für die Gerüstbauarbeiten verantwortlichen Unternehmer oder eine von ihm bestimmte, hierzu fachkundige Person erstellen.
Zusätzliche Hinweise zum Plan für Auf-, Um- und Abbau/Montageanweisung
- Dieser Plan dokumentiert die Auswahl der
- konstruktiven Lösungen auf der Basis der Aufbau- und Verwendungsanleitung und der
- geeigneten Maßnahmen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung, z. B. Gefährdung durch Absturz, Gefährdung gegen mögliches Ertrinken bei Arbeiten über Wasser.
- Die Montageanweisung ergänzt vor allem fehlende Angaben in der Aufbau- und Verwendungsanleitung und soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Grundmaße des einzurüstenden Objektes,
- Gerüstbauart,
- Last- und Breitenklassen,
- Aufstandsfläche,
- Abstände, z. B. zum Gebäude, zur Traufe,
- Art und Anzahl der Zugänge (mindestens alle 50 m)
- auf dem Gerüst während der Montage,
- für den späteren Gebrauch des Gerüstes durch den Gerüstnutzer,
- Bekleidungen des Gerüstes,
- Verankerung und Verankerungsgrund, Abstützung, Abspannung oder Ballastierungen bei freistehenden Gerüsten,
- Vertikaltransport (z. B. mit Aufzug oder von Hand),
- Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz (z. B. Geländer, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)),
- Kennzeichnung und Absperrung des äußeren Gefahrenbereiches während der Montagearbeiten (dieser Gefahrenbereich ist gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Koordinator (BaustellV) festzulegen),
- Einflüsse aus der Umgebung (z. B. Gefahrstoffe, Freileitungen, öffentlicher Verkehrsraum),
- Art und Ort der Kennzeichnung des fertiggestellten Gerüstes,
- Name der fachkundigen Person (Aufsichtführender) des Gerüsterstellers,
- ergänzende Angaben zur allgemeinen Aufbau- und Verwendungsanleitung bei Abweichungen von der allgemein anerkannten Regelausführung,
- Angaben zum Zeitpunkt der Prüfung,
- Name der "zur Prüfung befähigten Person".
- Auf der Grundlage dieses Planes die fachlich geeigneten Beschäftigten unterweisen.
- Die Montageanweisung muss der fachkundigen Person, welche die Gerüstbauarbeiten beaufsichtigt, und den Beschäftigten am Verwendungsort vorliegen.
07/2021