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Gerüstbauarbeiten
Fachkundige Person, "zur Prüfung befähigte Person" und fachlich geeignete Beschäftigte

 

Tabelle: Der Unternehmer hat im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung je nach Art der Aufgabe Personen festzulegen

Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Zusätzliche Hinweise zu Anforderungen an die zu bestimmende Person

Zusätzliche Hinweise zu Anforderungen an fachlich geeignete Beschäftigte

Zusätzliche Hinweise zur Unterweisung der Beschäftigten im Gerüstbau

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
TRBS 1203 Befähigte Personen
TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten

07/2019