Gefährdungen
- Bei Montagearbeiten von hochgelegenen Arbeitsplätzen aus, kann es durch fehlende Sicherungsmaßnahmen zu Absturzunfällen kommen.
- Bei unsachgemäßer Montage oder Lagerung können Personen durch umstürzende oder kippende Teile verletzt werden.
Allgemeines
- Sorgfältige Planung und Organisation sind wichtige Voraussetzungen für einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Arbeiten.
- Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigen unterweisen.
Schutzmaßnahmen
Lagerung
- Bei Zwischenablagerung, Holzbauteile kipp- und rutschsicher absetzen.
- Sicherheitsabstand zu beweglichen Teilen, z. B. zu Kranen, einhalten.
Lastaufnahmeeinrichtungen
- Nur auf das Holzbauteil abgestimmte Lastaufnahmeeinrichtungen verwenden. Die Tragfähigkeit muss nachgewiesen sein.
Montage
- An der Baustelle muss eine Montageanweisung vorliegen. Sie muss Angaben enthalten über:
- Arbeitsplätze und Zugänge,
- Sicherung der Beschäftigten gegen Absturz,
- Schutz vor herabfallenden Gegenständen,
- Gewicht und Lagerung der Teile,
- Lage der Anschlagpunkte,
- Anschlagen der Teile an Hebezeuge,
- einzuhaltende Transportlage,
- erforderliche Hilfskonstruktionen, z. B. Aussteifungen, Abspannungen,
- Standsicherheit der Bauteile während der einzelnen Montagezustände,
- Reihenfolge der Montage,
- Reichweite und Tragfähigkeit der Hebezeuge.
- Hebezeuge mit geringer Hub- und Senkgeschwindigkeit verwenden.
- Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen einhalten.
- Holzbauteile vor dem Einbau auf Mängel überprüfen, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.
- Nur an den vorgesehenen Anschlagpunkten anschlagen.
- Großflächige bzw. lange Holzbauteile mit Leitseilen führen.
- Holzbauteile vor dem Lösen der Lastaufnahmemittel so sichern, dass sie nicht umkippen, abstürzen oder sonst ihre Lage verändern können.
- Während der Montagearbeiten wechselnde Stabilitätsbedingungen berücksichtigen.
- Nicht an übereinander liegenden Stellen gleichzeitig arbeiten.
- Gefahrbereiche unterhalb der Montagestelle absperren und kennzeichnen.
- Werkzeuge und Kleinmaterial in Behältern mitführen.
Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Zusammenfügen und Befestigen der Holzbauteile von sicheren Standplätzen ausführen, z. B. von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen und Plattform- und Stufenleitern.
- Absturzsicherungen vorsehen.
- PSA gegen Absturz nur verwenden, wenn Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich und Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.
- PSA gegen Absturz nur an geigneten Anschlageinrichtungen befestigen. Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen können zur Befestigung genutzt werden, wenn deren Tragkraft für eine Person von 9 kN einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist.
- Als lineare Anschlageinrichtung kann zum Einsatz von PSA gegen Absturz ein temporäres Lifeline-System zum Anschlagen des Verbindungsmittels montiert werden.
- Der Unternehmer oder ein fachlich geeigneter Vorgesetzter hat die Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSA gegen Absturz benutzt werden.
- Maßnahmen zur Rettung festlegen.
- Beschäftigte mit praktischen Übungen in die Verwendung von PSA gegen Absturz unterweisen.
- Bei Verkehrswegen zwischen einzelnen Geschossebenen sollten Bautreppen an Stelle von Leitern verwendet werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021