Zurück
Logo

Steinbearbeitung

Zwei Meißel: einer abgestumpft und ohne Handgriff, der zweite mit Handgriff

Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

Handwerkzeuge – Meißel Nummer 1

Druckluftbetriebene Meißelhämmer

Steinbearbeitungsmaschinen

Nass betriebene Säge-, Fräs- und Schleifmaschinen

Schneiden eines Steins mit einer Handsäge

Nasssäge

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten mit quarzhaltigen Materialien

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
Gefahrstoffverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
TRGS 559 Mineralischer Staub
DGUV-Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz

07/2021