Gefährdungen
- Durch umstürzende, herabfallende Teile, unkontrolliert bewegte Maschinen- und Werkzeugteile können Personen verletzt werden.
- Gefahr durch sich lösende Materialfragmente aufgrund rotierenden Sägeblatt.
- Gefahr von Schnittverletzungen durch rotierendes Sägeblatt.
- Durch frei werdende Aerosole.
- Die Lärmbelastung kann zu Gehörschäden führen.
Allgemeines
- Vor Beginn der Arbeiten Arbeitsbereich auf Vorhandensein und Verlauf von Leitungen, Kanälen und nicht tragfähigen Bauteilen überprüfen.
- Bei Nassschnittverfahren untere Räume auf wassersensible technischen Einrichtungen kontrollieren.
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung der Wandsägeeinheit durchführen.
- Betriebsanleitung der Hersteller berücksichtigen.
- Geeignetes Sägeverfahren auswählen.
Schutzmaßnahmen
- Standsicherheit der Bauteile jederzeit gewährleisten.
- Abzutrennende Bauteile durch Unterstützung, Aufhängung oder Abspannung sichern. Lage der Bewehrung und statisches System beachten.
- Gefahrbereiche in denen z. B. gelöste Bauteile fallen können absperren.
- Sollte dies nicht möglich sein oder als zusätzliche Maßnahme, einsetzen eines Warnpostens, welcher außerhalb des Gefahrenbereiches steht.
- Bei Arbeiten über Bodenhöhe geräumige und tragfähige Standflächen schaffen, ggfs. Absturzsicherungen anbringen.
- Führungsschiene und Wandböcke sicher befestigen. Biegebeanspruchung von Befestigungsbolzen durch winkelrechten Einbau der Dübel vermeiden. Geeignete Dübel entsprechend dem Dübeluntergrund auswählen .
- Schienenstopper am Anfang und am Ende der Sägeschiene montieren.
- Nur gekennzeichnete Werkzeuge verwenden. Angegeben sein müssen Hersteller oder Vertreiber, max. Umdrehungszahl, Laufrichtung und Durchmesser.
- Nassschnittverfahren anwenden.
- Drehzahl der Maschine mit höchstzulässiger Umdrehungszahl des Werkzeuges vergleichen. Die Umdrehungszahl der Maschine darf nicht höher sein als die des Werkzeuges.
- Blattschutz muss vorhanden, verwendet und richtig eingestellt sein .
- Funktion der Wasserfangeinrichtung regelmäßig überprüfen.
- Werkzeuge vor Arbeitsbeginn überprüfen. Fehlerhafte Werkzeuge mit Rissen, Brandflecken oder Beschädigungen aussondern.
- Vor Schneidbeginn Werkzeug leer laufen lassen. Nur laufendes Werkzeug auf das zu bearbeitende Material ansetzen.
- Hilfsmittel zum Bewegen und Transportieren von gelösten Bauteilen verwenden.
- Persönliche Schutzausrüstungen, wie z. B. Gehörschutz , Schutzhandschuhe, ggf. bei Aerosolentwicklung Atemschutz verwenden.
Zusätzliche Hinweise zum Gefahrbereich bei Wandschnitten
- vor Beginn der Sägearbeiten müssen die Gefahrbereiche vor und hinter dem zu sägende Bauteil abgesichert werden.
Zusätzliche Hinweise für elektrisch betriebene Maschinen
- Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit RCD (Fl-Schutzeinrichtung).
- Bei frequenzgesteuerten Betriebsmitteln sind besondere Maßnahmen, i.d.R. allstromsensitive RCD (FI-Schutzeinrichtung), erforderlich.
- Bei Nassschneidarbeiten müssen handgeführte Maschinen und Geräte mit Schutz gegen Staubeintritt und Strahlwasser (IP 65) betrieben werden.
- In engen leitfähigen Räumen
- Schutzkleinspannung (≤ 50 V AC/≤ 120 V DC) oder
- Schutztrennung mit nur einem Gerät einsetzen.
- In leitfähigen Räumen mit ausreichender Bewegungsfreiheit, kann RCD (FI-Schutzeinrichtung) mit IΔN ≤ 30 mA verwendet werden.
- Trenntransformator und Kleinspannungstransformator grundsätzlich außerhalb des Nassbereiches aufstellen.
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
- bei Montage der Maschine auf augenfällige Mängel durch den Geräteführer,
- nach Bedarf regelmäßig durch eine "zur Prüfung befähigte Person".
- Ergebnisse dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2019