Gefährdungen
- Es bestehen die Gefahren von
Schnittverletzungen und von
wegfliegenden Glassplittern
getroffen zu werden.
Schutzmaßnahmen
- Bei der Handhabung von Glas
griffige, schnitthemmende Handschuhe benutzen.
- Zur Bearbeitung von Glasoberflächen
nur quarzfreie Stoffe verwenden.
- Maschinelles Bearbeiten, z. B.
Bohren, Schleifen oder Polieren,
von Glas nur im Nassverfahren
durchführen.
- Hand-Nassschleifmaschinen
nur mit der Schutzmaßnahme
Schutzkleinspannung oder
Schutztrennung betreiben.
- Am Arbeitsplatz (z. B. Boden
und Bearbeitungstisch) anfallenden
Glasbruch, Glassplitter und
-reste umgehend beseitigen.
Arbeitsplatz stets sauber halten.
- Glasbruch und Glasreste in
stich- und schnittfesten Behältern, z. B. Metallcontainern, sammeln.
- Beim Entfernen von Glasresten
und -splittern zusätzlich eine
Schutzbrille tragen.
- Lärmbereiche kennzeichnen,
Gehörschutz benutzen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021