Gefährdungen
- Löse- und Beschichtungsmittel können eine Gefährdung für die Umwelt darstellen.
- Bei Tätigkeiten mit lösemittelhaltigen Beschichtungsmitteln können Brand- und Explosionsgefahren entstehen.
- Beim Einatmen von Sprühnebeln oder Hautkontakt ist mit Gesundheitsgefahren zu rechnen.
Allgemeines
- Spritz- und Beschichtungsarbeiten werden auf Baustellen und in Werkstätten ausgeführt. Besondere Anforderungen werden nicht gestellt, wenn
- Beschichtungsstoffe verarbeitet werden, die zwar Gefahrstoffe enthalten, von denen aber nicht mehr als 20 ml je m3 Raumgröße und Stunde und nicht mehr als 5 l je Raum in einer Arbeitsschicht verarbeitet werden und der Raum mindestens 30 m3 Rauminhalt und 10 m2 Grundfläche hat.
Schutzmaßnahmen
- Hautkontakt vermeiden und Schutzhandschuhe tragen. Auswahlhilfen werden im Gefahrstoffinformations system der BG BAU – WINGIS (www.wingisonline.de) – angeboten.
- Bei möglichen Spritzern, geschlossene Schutzbrille tragen.
- Wenn Sprühnebel entstehen können, Atemschutz tragen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021