Gefährdungen
- Bei der Reinigung von Metallgittermasten kann Kontakt zu gefahrstoffhaltigen Altbeschichtungen bestehen.
- Bei der Neubeschichtung können lösemittelhaltige Stoffe über die Haut oder durch Einatmen aufgenommen werden.
- Generell besteht Absturzgefahr.
- Bei Annäherung an elektrische Spannungen besteht die Gefahr der Körperdurchströmung.
Allgemeines
- Für die Tätigkeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.
Schutzmaßnahmen
Absturzsicherungen
- Der Unternehmer hat festzulegen,
- welche persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz geeignet und zu benutzen sind
und
- welche Anschlagpunkte/ Anschlagmöglichkeiten zu benutzen sind.
- Der Unternehmer hat die Beschäftigten theoretisch und praktisch anhand von Übungen entsprechend zu unterweisen.
- Vor dem Besteigen von Metallgittermasten verwendungsfertige persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz so anlegen, dass jederzeit eine Sicherung möglich ist.
- Beim Auf- und Abstieg und zum Fortbewegen an Masttraversen und an allen Arbeitsplätzen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz benutzen.
- Der Unternehmer hat geeignete Verfahren zur Rettung von Verunfallten festzulegen und zu gewährleisten, dass die dazu erforderlichen Einrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten der Verunfallten bereitstehen. Dabei beachten, dass durch längeres bewegungsloses Hängen im Gurt Gesundheitsgefahren entstehen (Hängetrauma). Zur Unterweisung der Beschäftigten sind zusätzlich praktische Übungen der Rettungsmaßnahmen durchführen.
- Bei der Mitnahme von Beschichtungsstoffen und Werkzeugen sicherstellen, dass diese das sichere Besteigen nicht beeinträchtigen. Ist dies nicht der Fall, Material und Gerätschaften mit z. B. Seilzügen von der Erde aus zur Arbeitsstelle transportieren.
- Bei Beschichtungsarbeiten die PSAgA vor Farbspritzern schützen und bei Verschmutzung ersetzen.
Schutzkleidung
- Bei Entschichtungssarbeiten auf das Arbeitsverfahren abgestimmte Schutzkleidung tragen.
- Bei Beschichtungsarbeiten auf die eingesetzten Beschichtungsmittel abgestimmte Schutzkleidung tragen.
Tabelle 1
Tabelle 2
Schutzhandschuhe
- Bei Entschichtungssarbeiten auf das Arbeitsverfahren abgestimmte Schutzhandschuhe tragen.
- Bei Beschichtungsarbeiten lösemittelbeständige Schutzhandschuhe (Chemikalienschutz) tragen.
Schutzbrille
- Bei Entschichtungssarbeiten auf das Arbeitsverfahren abgestimmte Schutzbrille tragen.
- Bei Beschichtungsarbeiten im Spritzverfahren oder mit dünnflüssigen Beschichtungsmitteln Schutzbrille tragen.
Prüfungen
- Die Beschäftigten haben arbeitstäglich
- die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und
- die Anschlagmöglichkeiten,
- die Zugangswege während der
Benutzung
auf augenscheinliche Mängel zu prüfen.
Zusätzliche Hinweise zu elektrischer Gefährdung
- Arbeiten an Hochspannungs-Metallgittermasten nur nach Vorgaben des zuständigen Elektrizitäts-Versorgungsunternehmens (EVU) durchführen. Dabei sind die elektrischen Schutzmaßnahmen festzulegen.
- Für Arbeiten an Hochspannungs-Metallgittermasten einen Arbeitsverantwortlichen benennen. Der Arbeitsverantwortliche hat sich vor Beginn der Arbeiten mit dem EVU abzustimmen.
- Der Arbeitsverantwortliche muss eindeutige Arbeitsanweisungen festlegen.
- Schaltzustände der elektrischen Anlage schriftlich dokumentieren.
- Während der Arbeiten die Hochspannungsleitungen durch das EVU freischalten und an allen Arbeitsstellen kurzschließen und erden lassen.
- Ist eine Freischaltung nicht möglich,
- Schutzabstände nach Tabelle 1 einhalten,
- im Niederspannungsbereich
(< 1000 V) ersatzweise unter
Spannung stehende Leitungen
durch EVU abdecken lassen.
- Auch an freigeschalteten und an allen Ausschaltstellen geerdeten Stromkreisen sind Beeinflussungsspannungen durch benachbarte Stromkreise möglich. Bei Arbeiten in der Nähe unter Beeinflussungsspannung stehender Teile einen Schutzabstand von mindestens 50 cm einhalten.
- Die Verfahrensweise wird vom
Anlagenbetreiber angeordnet.
- Bei Ausnutzung der Schutzabstände sicherstellen, dass
dieser Abstand auch eingehalten
werden kann
- bei unbeabsichtigten und
unbewussten Bewegungen,
z. B. abhängig von der Art der
Arbeit, dem zur Verfügung
stehenden Bewegungsbereich,
dem Standort, den
benutzten Werkzeugen, Hilfsmitteln
und Materialien,
- bei unkontrollierbaren Bewegungen von Werkzeugen
und Hilfsmitteln sowie Material
und Abfallstücken, z. B. durch
Abrutschen, Herabfallen,
Wegschnellen.
- Werden die Arbeiten von
Elektrofachkräften oder elektrotechnisch
unterwiesenen Personen oder unter deren Aufsicht
durchgeführt, mindestens die
Schutzabstände nach
Tabelle 2 einhalten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021