Gefährdungen
- Es kann zu Bränden und
Explosionen, Verbrennungen
der Haut, Verletzung der Augen
und zu Vergiftung durch Gefahrstoffe
kommen.
Schutzmaßnahmen
- Bei Schweiß-, Schneid- und
Lötarbeiten in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr muss eine Schweißerlaubnis vorliegen.
- Alle brennbaren Teile aus
der gefährdeten Umgebung entfernen.
- Sicherheitsmaßnahmen zur
Verhinderung einer Brandentstehung in der Schweißerlaubnis festlegen, insbesondere
- nicht entfernbare brennbare Teile abdecken,
- Öffnungen abdichten.
- Brandwache und geeignete
Feuerlöschmittel, z. B. Pulverlöscher, während der schweißtechnischen Arbeiten bereitstellen .
- Nach Beendigung der Arbeiten
wiederholte Kontrolle der Arbeitsstelle auf Brandnester (Brandwache).
- Auf Bau- und Montagestellen
möglichst Flaschengestelle oder -karren für den Transport verwenden .
- Gasflaschen gegen Umstürzen
sichern und nicht in Durchfahrten, Durchgängen, Hausfluren, Treppenhäusern und in der Nähe von Wärmequellen lagern und aufstellen.
- Nur geprüfte und zugelassene
Druckminderer benutzen und so
an die Gasflaschen anschließen,
dass beim Ansprechen der
Sicherheitsventile Personen
nicht gefährdet werden.
Lüftung in Räumen
- Flaschenventile nicht ruckartig
öffnen. Vorher Einstellschraube
am Druckminderer bis zur
Entlastung der Feder zurückschrauben .
- Sauerstoffarmaturen öl- und fettfrei halten.
- Acetylen-Einzelflaschenanlagen,
die sich während der Gasentnahme
nicht im Sichtbereich
des Schweißers befinden, mit
Einzelflaschensicherungen oder
Gebrauchsstellenvorlagen ausrüsten.
- Gasschläuche vor mechanischen Beschädigungen und gegen Anbrennen schützen und nicht über Armaturen an Flaschen aufwickeln.
- Brenngas- und Sauerstoffschläuche müssen mindestens 3,00 m lang sein. Neue Gasschläuche vor dem erstmaligen Benutzen ausblasen.
- Nur zugelassene und sichere
Schlauchverbindungsmittel
(Schlauchtüllen mit Schlauchschellen oder Patentkupplung) verwenden.
- Auf sicheres Zünden des
Brenners achten und bei Flammrückschlägen Brenner erst nach Behebung der Störung erneut zünden.
- Für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle).
- Bei Arbeitsunterbrechungen Brenner nicht in Werkzeugkisten und anderen Hohlkörpern ablegen.
- Geeignete Schutzbrillen
(Schutzstufen 2-8) benutzen .
- Beim Brennschneiden schwer
entflammbaren Schutzanzug oder Lederschürze, Schweißerschutzhandschuhe, evtl. auch
Gamaschen tragen und Gehörschutz
benutzen.
- Die Farbkennzeichnung für
Flüssiggasschläuche ist ab
07/2013 neu in der DIN EN 16129
geregelt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021