Gefährdungen
- Durch Brände, umkippende Bauteile kann es zu Personenschäden
kommen.
Allgemeines
- Zerlegen von Bauteilen und Anlageteilen genau planen.
- Brennschnitte festlegen.
- Erkunden von mögliche Gefahrstoffen, wie z. B. Beschichtungen.
Schutzmaßnahmen
- Brandschutzmaßnahmen planen
- Schutz gegen Funkenflug vorsehen,
- ggf. Prallwände einsetzen,
- Bereiche hinter zu trennenden Bauteilen absperren,
- Lavafluss (Brennschlacke) am Boden durch ein Sandbett auffangen.
- Feuerlöscher bereithalten.
- Für ausreichende Belüftung und Rauchabführung sorgen. Ggf. Ventilatoren einsetzen.
- Griffstück der Sauerstoffkernlanze mit Prallscheiben oder Schutzschalen zusätzlich vor Wärme schützen.
- Alle Geräte und Betriebsmittel öl- und fettfrei halten.
- Vor Arbeitspausen glühende Schlacke entfernen oder ablöschen.
- Bei Vorhandensein von Gefahrstoffen, vor dem Trennvorgang Schadstoffsanierung durchführen.
- Atemschutz bei Vorhandensein von Gefahrstoffen, z. B. Beschichtungen verwenden.
- Zu trennende Bauteile bzw. Anlageteile in ihrer Lage gegen Kippen und Verrutschen sichern.
- Notwendige Hebezeuge zum Bewegen der Teile vorsehen.
Zusätzliche Hinweise zu den persönlichen Schutzausrüstungen beim Brennschneiden
- Spezielle persönliche Schutzausrüstungen benutzen:
- Sicherheitsschuhe mit Ledergamaschen oder Schaftstiefel,
- Schutzanzug (spritzerabweisend, ungefüttert und schwer entflammbar) ,
- Stulpenhandschuhe (spritzerabweisend und schwer entflammbar) ,
- Schutzhelm mit umlaufender Krempe und Gesichtsschutz mit Drahtgewebe ,
- SchweißerschutzfiIter der Schutzstufe 4,
- Gehörschutz,
- evtl. Atemschutz.
Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz
- Bei Brandgefahr muss eine Genehmigung der Verantwortlichen und eine Betriebsanweisung des Arbeitgebers vorliegen.
- Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen.
- Nicht entfernbare brennende Teile abdecken.
- Öffnungen abdichten.
- Geeignete Feuerlöschmittel bereitstellen, z. B. Pulverlöscher, unter Druck stehende Wasserschläuche.
- Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen (Brandwache gemäß Betriebsanweisung).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021