Gefährdungen
- Durch Zugfahrten im Nachbargleis,
Arbeitsbewegungen im Arbeitsgleis
und durch die Arbeitseinrichtungen
der Maschine
können Personen verletzt oder
getötet werden.
Allgemeines
- Mit Schotterplaniermaschinen
erfolgt die Profilierung des
Schotterbettes. Dabei besteht
Gefahr durch die Zugfahrten im
Nachbargleis (Betriebsgleis).
Zwischen Schotterplaniermaschine
und benachbartem
Gleis gibt es bei 4 m Gleisabstand
keinen Sicherheitsraum.
Schutzmaßnahmen
Zugfahrten im benachbarten Gleis
- Arbeiten erst dann beginnen,
wenn die in der Sicherungsanweisung (Sicherungsplan)
festgelegten Maßnahmen
umgesetzt und wirksam sind.
- Mögliche Störstellen, z. B. Indusi-Magnete, vor Arbeitsbeginn abbauen lassen.
- Ausschwenkbegrenzungen für die Planierschilde so einstellen, dass der Bahnbetrieb im Nachbargleis nicht gefährdet wird (Gleisabstand, Bogenradius, Überhöhung, Lichtraumprofil beachten).
- Bei notwendigem Aufenthalt
im Gefahrenbereich des Nachbargleises
(z. B. Störungsbeseitigung) Sperrung des Nachbargleises
veranlassen.
- Verlassen der Maschine nur in
Abstimmung mit dem Aufsichtführenden.
- Maschine nur zur gleisfreien
Seite (Feldseite) verlassen.
- Maschinen nur von der Feldseite her besteigen.
- Vorhandene feste Absperrungen
nicht übersteigen.
- Bei Warnung mit automatischem
Warnsystem oder Sicherungsposten
müssen die akustischen
Signale hörbar sein, wenn
die Maschine arbeitet.
- Vor Arbeitsbeginn die Maschine
vom Sicherungsunternehmen
mit mobilen funkangesteuerten
Warnsignalgebern ausrüsten lassen,
wenn dies in der Sicherungsanweisung vorgesehen ist.
- Bei Warnung mit automatischem
Warnsystem darf das benachbarte
Gleis nicht betreten
werden, solange die optische
Erinnerungsanzeige ansteht.
- Gehörschutz benutzen, der für
das Signalhören im Gleisoberbau
zugelassen ist (S-Kennzeichnung).
- Bei Auf- und Abrüstarbeiten
müssen Sicherungsmaßnahmen
für das Nachbargleis, z. B. Gleissperrung,
durch geführt sein.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle
die Transportsicherungen für die
beweglichen Arbeitseinrichtungen
der Maschine einlegen.
Fahrbewegung im Arbeitsgleis
- Im Arbeitsgleis können sich
- Personen aufhalten, z. B.
Messtrupp für Stopfarbeiten,
- andere Maschinen befinden
(z. B. Stopfmaschine).
- Der Maschinenführer beobachtet bei Arbeitsfahrt die
Planierschilde .
- Der Nahbereich der Maschine
ist vom Führerstand aus nicht
einsehbar .
- Schotterplaniermaschine mit
Kamera-Monitor-System und
aktivem Nahbereichsüberwachungssystem (z. B. Ultraschall,
Radar) mit Warn-Einrichtung
für beide Richtungen
ausrüsten. Dabei muss die
Erfassungslänge größer sein als
der maximale Anhalteweg.
- Fahrbewegung nur einleiten,
wenn der Fahrweg und der Nahbereich
vom Führerstand aus
oder über Kamera-Monitor-System einsehbar und frei sind. Die Beobachtung des Fahrweges
im Rahmen einer Rangier- oder
Zugfahrt darf nicht über
das Kamera-Monitor-System
erfolgen.
- Gefahrenbereich vor und hinter
der Schotterplaniermaschine
freihalten.
- Gefahrenbereiche anderer
Maschinen im Arbeitsgleis freihalten
(z. B. Stopfmaschine).
- Bei Nachtbaustellen ausreichende
Beleuchtung außerhalb
der Schotterplaniermaschine für
alle Arbeits-/Verkehrsbereiche
einrichten.
- Bei Staubfreisetzung Atemschutz, mind. FFP2-Maske,
benutzen.
Zusätzliche Hinweise bei Gleisen mit Fahrleitungsanlagen
- Maschine nur an den Stellen
besteigen, die als erhöhte
Standorte vorgesehen sind
(Aufstiege, Umlauf, Kabine) .
- Aufbauten unter spannungsführender
Fahrleitungsanlage nicht besteigen.
- Vorhandene Fahrleitungsanlage immer
als spannungsführend ansehen,
wenn Spannungsfreiheit nicht
zweifelsfrei feststeht und
geerdet ist. Dies gilt auch auf
Abstellgleisen außerhalb der
Baustelle.
- Schutzabstand zur Fahrleitungsanlage
auch bei Hebezeugarbeiten zum Austausch der Schotterbesen einhalten.
- Reinigungsarbeiten an hochliegenden
Teilen, z. B. Kabinenfenster,
nur durchführen, wenn
der Schutzabstand zur Fahrleitungsanlage sicher eingehalten
werden kann (bei 15 kV: 1,5 m für
bahntechnisch unterwiesene
Personen) .
07/2021