Gefährdungen
- Durch Zugfahrten im benachbarten
Gleis , Fahrbewegungen
im Arbeitsgleis, Arbeitseinrichtungen
der Maschine, Fahrleitungsanlagen
können Personen verletzt
oder getötet werden.
Allgemeines
- Mit Planumsverbesserungsmaschinen werden Schotterbettung bzw. Planumsmaterial
ausgebaut, aufbereitet, wieder
eingebaut und durch neues
Material ersetzt und ergänzt.
- Mit Bettungsreinigungsmaschinen
erfolgt die Bearbeitung
des Schotterbettes. Zwischen
Bettungsreinigungsmaschinen
und benachbartem Gleis gibt es
bei 4 m Gleisabstand keinen
Sicherheitsraum. Zur Bedienung
der Maschine sind Seitenläufer
auch auf der Nachbargleisseite
erforderlich.
Schutzmaßnahmen
Zugfahrten im benachbarten Gleis
- Gefahr durch Zugfahrten im benachbarten Gleis:
- Arbeitsplätze auf der Betriebsgleisseite (Es ist dort immer mit
Seitenläufer zu rechnen!) ,
- Weiterarbeit der Maschine nach
Abgabe des Warnsignals durch
das automatische Warnsystem,
- durch die hohen Maschinenstörschallpegel
kann das
Warnsignal überhört werden.
- Bettungsreinigungs- und Planumsverbesserungsmaschinen
mit funkangesteuerten Warnanlagen
fest ausrüsten .
- Signalpegel muss im Abstand
von 1 m neben der Maschine
am Ohr der Beschäftigten um
mindestens 3 dB(A) über dem
Maschinengeräuschpegel liegen.
- Vor Arbeitsbeginn den Funkempfänger
vom Sicherungsunternehmen
auf die Maschine
setzen lassen, Ansteuerung durch
die feldseitige Warnanlage .
- Gehörschutz benutzen, der für
das Signalhören im Gleisoberbau zugelassen ist (S-Kennzeichnung).
- Bei akustischer Warnung eine
Wahrnehmbarkeitsprobe unter
ungünstigsten Arbeits- und
Umgebungsbedingungen durchführen.
- Arbeiten erst beginnen, wenn
die im Sicherungsplan festgelegten Maßnahmen umgesetzt und wirksam sind.
- Wenn Materialförder- und Silowagen
am Baulosanfang und
Baulosende über die Baulänge
hinaus reichen, muss auch hier
gesichert werden, z. B. mit Warnsystem
(bei DB Netz AG: Angabe
der Gesamtlänge = "Entfaltungslänge"
auf Seite 1 des Sicherungsplans).
- Die Sicherung vor Fahrten im
benachbarten Gleis muss auch
an Arbeitsstellen vor und hinter
der Maschine, z. B. Kleineisenbehandlung,
vorhanden sein.
- Bei notwendigem Aufenthalt
im Gefahrenbereich des Nachbargleises
(z. B. Störungsbeseitigung) Sicherungsmaßnahme
z. B. Sperrung des Nachbargleises, veranlassen.
- Verlassen der Maschine/Aufenthalt im Nachbargleis nur
in Abstimmung mit dem Aufsichtführenden.
- Bei Arbeitsstellen auf der
Betriebsgleisseite
- für jeden Mitarbeiter den Weg
zum Sicherheitsraum festlegen
und
- erhöhte Sicherheitsfrist für die
Bestimmung der Annäherungsstrecke festlegen lassen.
- Sicherheitsraum aufsuchen,
sobald das Warnsignal ertönt.
- Benachbartes Gleis nicht
betreten, solange die optische Erinnerungsanzeige des Warnsystems ansteht.
- Vorhandene feste Absperrungen
nicht übersteigen.
- Arbeitsbreite einschließlich
Arbeitsraum für Seitenläufer
mindestens 3 m (bei DB Netz
AG: Angabe auf Seite 1 des Sicherungsplans).
- Feste Absperrung im Mittelkern
erst ab 5 m Gleisabstand
möglich (Arbeitsraum für
Seitenläufer).
- Das Sicherungsunternehmen
setzt für den/die Seitenläufer
(Betriebsgleisseite) Überwachungsposten ein (wenn erforderlich
Wiederholung des Warnsignals).
- Mindestens ein Überwachungsposten ist immer erforderlich .
- Einsatz im Innengleis: Warnung
nur für eines der Nachbargleise
möglich (Signalverwechslung).
Zweites Nachbargleis: Feste Absperrung
bei Gleisabstand > 5 m,
sonst Sperrung erforderlich.
- Sicherungsmaßnahmen an
Zwischenlagerplätzen vorsehen.
- Sicherungsmaßnahmen für
Auf- und Abrüsten vorsehen.
Fahrten im Arbeitsgleis
- Versorgungsfahrten (Schotterzüge)
so durchführen, dass vor
Personen, Maschinen und Fahrzeugen
im Arbeitgleis angehalten
werden kann.
- Fahren auf Sicht mit reduzierter
Geschwindigkeit.
- Bei geschobener Rangierfahrt:
Spitzenbesetzung mit Luftbremskopf
und Sprechfunkverbindung
zum Triebfahrzeugführer.
- Gefahrenbereiche anderer
Maschinen im Arbeitsgleis freihalten.
- Bei Nachtbaustellen ausreichende
Beleuchtung aller Arbeits- und
Verkehrsbereiche einrichten.
Arbeitseinrichtungen
- Vor Arbeitsbeginn mögliche
Störstellen (z. B. Kabeltrassen)
beseitigen und Kampfmittelfreiheit bescheinigen lassen.
- Wenn Arbeitseinrichtungen
maschinell in das Nachbargleis geschwenkt werden, ist
dieses vorher zu sperren.
- Ausschwenkbegrenzungen für
bewegliche Maschinenkomponenten
so einstellen, dass der
Bahnbetrieb im Nachbargleis nicht gefährdet wird (Gleisabstand,
Bogenradius, Überhöhung
beachten).
- Gefahrbereich der Räumkette
freihalten . Gefahr z. B. auch
durch von der Kette erfasste
Kabel.
- Schutzeinrichtungen vor der
Räumkette einsetzen .
- Not-Aus-Schalter der Arbeitseinrichtungen,
z. B. Räumkette,
vor Arbeitsbeginn auf Funktion
testen.
- Wenn der Aufenthalt im Gefahrbereich
von Arbeitseinrichtungen
zur Störungsbeseitigung
erforderlich ist (Räumkette,
Bandförderer, Abwurfschacht)
sind diese gegen unbeabsichtigtes
Anlaufen zu sichern (Bedienungsanleitung
beachten).
- Schutzhelm tragen zum Schutz
vor herabfallenden Schottersteinen (hoch liegende Förderbänder).
- Bei Staubentwicklung:
- Atemschutz (PSA),
- atmungsaktive Schutzkleidung,
- Hygienemaßnahmen, z. B. Waschgelegenheit,
- getrennte Aufbewahrung von
Arbeits- und Privatkleidung.
- Vor Verlassen der Einsatzstelle
die Transportsicherungen für
bewegliche Arbeitseinrichtungen
der Maschine einlegen.
- Bei Arbeiten an hochliegenden
Arbeitsstellen Schutzmaßnahmen
gegen Absturz treffen (z. B.
Anschlagpunkte vorsehen,
persönliche Schutzausrüstung
benutzen).
- Weitere Vorgaben für Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten beachten!
Zusätzliche Hinweise
für Gleise mit Fahrleitungsanlagen
- Aufstieg auf die Maschine nur
unter ausgeschalteter und geerdeter Fahrleitungsanlage.
- Vorhandene Fahrleitungsanlage immer
als spannungsführend ansehen,
wenn Spannungsfreiheit nicht
zweifelsfrei feststeht.
- Dies gilt auch auf Abstellgleisen
außerhalb der Baustelle.
- Reinigungs- und Wartungsarbeiten
an hoch liegenden Teilen,
z. B. Förderbänder, nur durchführen, wenn die Fahrleitungsanlage
ausgeschaltet und geerdet ist.
- Wenn Materialförder- und Silowagen
am Baulosanfang und
Baulosende über die Baulänge
hinaus reichen, muss auch hier
die Fahrleitungsanlage für Arbeiten an
erhöhten Standorten ausgeschaltet
und geerdet sein.
07/2021