Gefährdungen
- Durch Schienenfahrzeuge,
öffentlichen Straßenverkehr
und durch die Oberleitung der
Straßenbahn können Personen
verletzt werden.
Allgemeines
- Folgende Hinweise gelten für Bahnen gemäß Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die auf Sicht fahren.
Arbeitsvorbereitung
- Arbeiten bei der für den Bahnbetrieb
zuständigen Stelle (BzS)
des Bahnbetreibers, dem Betriebsleiter,
anmelden.
- Sicherungsmaßnahmen gegen
Gefahren aus dem Bahnbetrieb
durch die BzS festlegen lassen,
dafür schriftliche Sicherungsanweisungen
vom Straßenbahnbetreiber
einholen, erforderlichenfalls Gefahrenbereiche
festlegen lassen.
- Verkehrsrechtliche Anordnung
von der Straßenverkehrsbehörde
einholen, Verkehrszeichenplan
nach RSA 95 aufstellen, Vorgaben nach ASR A5.2 beachten.
Arbeitsausführung
- Nur Sicherungspersonal einsetzen,
das gemäß Festlegungen des Bahnbetreibers qualifiziert ist.
- Mitarbeiter in örtliche und
betriebliche Bedingungen und in
die Sicherungsanweisung des
Bahnbetreibers einweisen.
- Bei Arbeiten im nicht gesperrten Gleis Sicherheitsraum neben dem Gleis festlegen .
- Keine Arbeiten ohne gültige und wirksame Sicherungsanweisung. Diese muss auf der Baustelle vorliegen.
- Arbeiten beim Bahnbetreiber an- und abmelden.
Schutzmaßnahmen
Rangfolge der Sicherungsmaßnahmen
- Sperrung des Arbeitsgleises
(z. B. Kletterweichen für Wechsel
auf das Gegengleis einsetzen).
- Schranke vor der Arbeitsstelle
vorsehen. Schranke wird von
qualifizierten Beauftragten geöffnet,
sobald die Arbeitsstelle
im Gleisbereich geräumt ist. Keine automatischen Schranken
mit Kontakt einsetzen. Die
Schranke dient auch zur Sicherung
der Baustelle vor dem
Individualverkehr.
- Mobile Lichtzeichensignalanlage
mit Haltsignal für Straßenbahn
vor der Arbeitsstelle einrichten:
- Signal F 0 „Halt!“,
- Signal F 1 „Fahrt freigegeben!“, sobald die Arbeitsstelle geräumt ist,
- Bedienung z. B. durch
qualifizierten Beauftragten
des Bauunternehmens.
- Signal „Schutzhalt“ Sh 2
(z. B. auf Leitkegel h = 100 cm)
im Abstand > Bremsweglänge
vor der Arbeitsstelle vorsehen.
Das Sh 2-Signal wird durch
einen qualifizierten Beauftragten
des Unternehmers von Hand
entfernt, sobald die Arbeitsstelle
im Gleisbereich geräumt ist.
- Warnung der Arbeitskräfte
durch Sicherungsposten.
Bei den Sicherungsmaßnahmen
2. bis 5. muss ein Sicherheitsraum
neben dem Arbeitsgleis
festgelegt werden.
- Zur weiteren Verringerung der
Gefährdung Langsamfahrstelle einrichten lassen (Signale G 2/G 3 für Anfang/Ende).
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen bei Fahrten im Gegengleis
- Sicherheitsraum nicht im
Gegengleis anordnen.
- Falls Sicherheitsraum im
Gegengleis unvermeidbar:
Beauftragten mit Sh 2-Signal
oder funkbedientes Straßenbahnsignal
und F 0 "Halt!" für
die Gegenrichtung einsetzen,
damit das Arbeitsgleis geräumt
werden kann.
- Falls Fahrten in beide Richtungen möglich sind, je
Richtung einen Beauftragten
mit Sh 2-Signal einsetzen.
- Der zu sichernde Arbeitsbereich muss durch den Beauftragten
komplett eingesehen
werden können. Ist dies nicht
möglich, sind zusätzliche Maßnahmen,
wie z. B. akustische
Warnsignalgeber erforderlich,
Räumzeiten beachten.
- Fahrstreifen neben dem Gleis
auf der notwendige Breite
sperren, wenn dieser als Sicherheitsraum,
Arbeitsraum oder
Lagerfläche benötigt wird
(ASR A5.2 beachten) .
- Falls der Fahrstreifen neben
der Arbeitsstelle nicht dauerhaft
gesperrt werden kann, handschaltbare
Lichtsignalanlage
für zeitweise Fahrbahnsperrung
einsetzen.
- Absperreinrichtungen und Verkehrszeichen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung aufstellen und regelmäßig prüfen.
- Fußgängerführung gemäß RSA 95 und ZTV-SA 97 einrichten.
Verhalten
- Sicherungsanweisungen des
Bahnbetreibers beachten.
- Arbeitsstelle im Gleisbereich
nur betreten, wenn Sicherungsmaßnahmen
durchgeführt sind,
z. B. durch Schranke, Sh 2-Signal,
Straßenbahnsignal F 0 „Halt!“
oder Sicherungsposten.
- Beauftragten zum Ein- und
Aussetzen des Sh 2-Signals
benennen, dabei Mindestabstand des Sh 2-Signals vor
der Arbeitsstelle festlegen.
- Nur der qualifizierte Beauftragte
entfernt das Sh 2-Signal aus
dem Gleis und stellt es nach
Durchfahrt jeder Straßenbahn
wieder auf, dabei Bremswegabstand
zur Arbeitsstelle einhalten.
- Lichtsignalanlagen für den Individualverkehr nur durch eingewiesene, beauftragte Mitarbeiter bedienen lassen.
- Warnkleidung laut der Gefährdungsbeurteilung
einsetzen,
empfl. Warnklasse 3.
- Warnposten nicht den Verkehr regeln lassen.
- Baumaschinen im öffentlichen Verkehrsraum nur einsetzen, wenn sie für Sonderrechte gemäß § 35 StVO gekennzeichnet sind (rot/weiß/rote Schraffur, ggf. oranges Rundumlicht).
Arbeiten neben dem Gleis
- Feste Absperrung am Gleis
oder Absperrschranken/Bauzaun
zum Schutz vor unbeabsichtigem
Hineingeraten in den
Gleisbereich einsetzen.
- Bei Baugruben, Gräben in
Gleisnähe Verkehrslasten durch
den Bahnbetrieb berücksichtigen,
z. B. Verbau notwendig, ggf.
Abstimmung mit dem Straßenbahnbetreiber.
- Arbeitsplätze und Verkehrswege abgrenzen, sodass ein
Hineingeraten in den Gleisbereich verhindert wird.
Fahrleitungsanlage
- Bei Arbeiten mit Hebezeugen (z. B. Bagger) Fahrleitungsanlage freischalten lassen.
- Falls notwendig Streckentrenner für eine dauerhafte
Abschaltung der Fahrleitungsanlage im Bereich der Baustelle
einbauen lassen.
- Falls technisch Abschaltung
nicht möglich, Schutzabstand
zur Fahrleitungsanlage einhalten:
- Schutzabstand mind. 1,0 m,
- Bagger mit Hubbegrenzung
einsetzen,
- Erdung nicht eingegleister
Baumaschinen,
- vor dem Durchtrennen von
Schienen Rückstromführung
sicherstellen,
- Hebezeugarbeiten unter Fahrleitungsanlage
vermeiden,
- Arbeitshöhe gering halten,
z. B. Absetzcontainer anstatt
LKW einsetzen,
- Unter Berücksichtigung des
Schutzabstandes die Arbeitsgrenzen
festlegen. Dabei auch
mit möglichen oder wahrscheinlichen
Fehlhandlungen,
wie unbedachten oder ungewollten
Bewegungen rechnen.
Weitere Informationen:
Straßenverkehrsordnung
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 77/78 Arbeiten im Bereich von Gleisen
RSA 95 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen
Sicherungsanweisungen des Straßenbahnbetreibers
DIN VDE 0105-103, Betrieb von elektr. Anlagen, Zusatzfestlegungen für Bahnen
07/2021