Gefährdungen
- Arbeiten in Druckluft bedeuten
eine erhöhte Belastung des
menschlichen Körpers. Hierdurch
kann es zu Gesundheitsschäden
kommen.
Allgemeines
Begriffe, Definitionen
- Arbeiten in Druckluft werden in umschlossenen Räumen, der sogenannten Arbeitskammer , ausgeführt. Die Arbeitskammer ist durch Personen- und Materialschleusen gegenüber dem atmosphärischen Bereich abgeschottet.
- Druckluftbedingungen in der Arbeitskammer liegen vor bei einem Luftüberdruck von mehr als 0,1 bar gegenüber dem atmosphärischen Luftdruck (1 bar = 10 m Wassersäule).
Anwendungsbereiche
- Tunnelbau, Schachtbau, Gründungen, Absenkung von Caissons im Einflussbereich von Grundwasser.
- Druckluft dient zur Verdrängung von Wasser, um im Schutz des Luftdruckpolsters Tiefbauarbeiten durchzuführen.
Barotrauma
- Bei gestörtem Druckausgleich im Kopf der Beschäftigten können beim Ein- und Ausschleusen
- Ohrenschmerzen,
- Trommelfellriss,
- Blutungen im Ohr und in den Nasennebenhöhlen auftreten.
- Beschwerden lassen sich vermeiden durch
- langsamen Druckanstieg in der Schleuse,
- Druckausgleich durch häufiges Schlucken bzw. vorsichtiges Ausatmen gegen die zugehaltene Nase.
- Bei Erkältungen nicht einschleusen.
Stickstoffnarkose
- Kann während der Arbeiten in Druckluft auftreten.
- Ab 3,0 bar Überdruck wirkt der erhöhte Stickstoffanteil in der Luft narkotisch (Tiefenrausch).
- Aufenthaltszeiten nach Druckluftverordnung beachten.
Sauerstofftoxizität
- Bei Partialdrücken von 1,6 bar und mehr können Vergiftungserscheinungen des zentralen Nervensystems auftreten.
- Mit Sauerstoffatmung erst beginnen, wenn der Überdruck in der Schleuse auf 1,0 bar abgesenkt ist.
Dekompressionskrankheit
- Im Überdruck wird vermehrt
Stickstoff im Körper eingelagert (erhöhter Stickstoffpartialdruck).
- Bei zu schnellem Ausschleusen
(Drucksenkung) gelangt Stickstoff
gasförmig ins Blut und führt
zu Dekompressionskrankheiten unterschiedlichster
Schwere, z. B.:
- juckende Hautrötungen,
- Gelenk-/Muskelschmerzen,
- Lähmungen bis hin zu Infarkten
in Herz, Lunge und Niere.
- Deshalb sind die Ausschleusungszeiten
genau zu beachten.
Gefahrstoffe in der Atemluft
- Die Wirkung von Gefahrstoffen unter Überdruck ist nicht erforscht.
- Generell gilt ein absolutes Minimierungsgebot.
- Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht anwendbar.
Ausbläser
- Ausbläser sind ein plötzliches Entweichen von Druckluft aus der Arbeitskammer. Folgen davon können sein:
- Wassereinbruch/Verbruch,
- Dekompressionskrankheit.
- Notfall- und Abdichtungsmaßnahmen vorsehen, die Luftverluste verhindern:
- Versiegeln mittels Spritzbeton,
- Abdichten mittels Folie und Holzwolle.
Anzeige
- Arbeiten in Druckluft sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Schutzmaßnahmen
Brand
- Erhöhter Sauerstoffpartialdruck in der unter Überdruck stehenden Arbeitskammer führt zu:
- niederer Zündtemperatur,
- höherer Brandgeschwindigkeit,
- größerer Hitzeentwicklung.
- Brennbare Materialien nur in der unbedingt notwendigen Menge in der Arbeitskammer vorhalten.
- Schwerentflammbare Kleidung
verwenden.
- Brandschutz-, Flucht- und Rettungsplan aufstellen.
- Regelmäßige Übungen durchführen.
- Für Überdruck geeignete
Feuerlöscher vorhalten.
- Atemschutz für Flucht und Selbstrettung bereitstellen.
Arbeitszeit
- Max. 8 h/Tag und 40 h/Woche.
- 12 Stunden Freizeit zwischen
den Schichten.
- Nach 4 Stunden Arbeitszeit,
0,5 Stunden Pause einhalten.
- Maximale Aufenthaltszeiten in
Druckluft siehe Ausschleusungstabellen, z. B.:
- bei 1,5 bar Überdruck: 6,00 h,
- bei 2,0 bar Überdruck: 4,45 h,
- bei 3,6 bar Überdruck: 2,00 h.
Personaleinsatz
- In Druckluft dürfen Arbeitnehmer
nicht beschäftigt werden:
- bei mehr als 3,6 bar Überdruck,
- unter 18 oder über 50 Jahre,
- Ausnahmen auf Antrag möglich.
- Druckluftbaustellen müssen
- von einem fachkundigen Bauleiter
mit Befähigungsschein nach DruckluftV geleitet werden,
- von einem ermächtigten
Druckluftarzt betreut werden.
- Ab 2,0 bar Überdruck muss der
Druckluftarzt ständig auf der Baustelle anwesend sein.
- Folgende Fachkundige müssen ständig anwesend sein:
- Befähigungsscheininhaber, sowie dessen Vertreter,
- Sachkundiger für Druckleitungsnetz, Schleusen und Kammern,
- Sachkundiger für elektrische Anlagen,
- Schleusenwärter,
- Ersthelfer,
- Brandschutzhelfer.
Aufgaben des Schleusenwärters
- Der Schleusenwärter
- kontrolliert die Eignung der
Beschäftigten vor dem Einschleusen,
- führt den Schleusungsvorgang durch,
- schreibt das Schleusenbuch,
- überwacht das Wohlbefinden
der Beschäftigten,
- überwacht den Sauerstoffgehalt in der Schleuse,
- kontrolliert die vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen.
Besonderheiten beim Schleusen
- Wird mehr als 50 % der maximalen Aufenthaltszeit in Überdruck verbracht, ist nur eine Schleusung pro Schicht möglich.
- Bei Wiederholungsschleusung muss mindestens eine Stunde Pause dazwischen eingehalten werden.
Geräteeinsatz
- Luftversorgung der Arbeitskammer über mindestens zwei voneinander unabhängige Energiequellen.
- Die erforderliche Luftmenge (m3/min) muss erzeugt werden können:
- bei zwei Verdichtern durch jeden einzelnen,
- bei mehr als zwei Verdichtern durch 2/3 der Verdichter.
- Bei mehr als 0,7 bar Überdruck muss eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein.
Zusätzliche Hinweise für Schweiß- und Schneidarbeiten
- Schweiß- und Schneidarbeiten
unter Druckluft sind wegen der
erhöhten Brandgefahr und der
Vergiftungsgefahr durch Schweißrauche
mit erheblichen Risiken
verbunden.
- Sofern nicht darauf verzichtet
werden kann, sind u.a. folgende
Maßnahmen vorzusehen:
- Betriebsanweisung erstellen,
- brennbare Stoffe entfernen,
- Fluchtwege festlegen/frei halten,
- absaugen der Rauchgase,
- umgebungsluftunabhängigen Atemschutz verwenden,
- schwer entflammbare Schutzanzüge einsetzen,
- möglichst Lichtbogenverfahren verwenden,
- Brandwache während und nach den Arbeiten.
Prüfungen durch Sachverständige
- Schleusen und Schachtrohre,
Sauerstoffanlage, elektrische
Anlagen und die Krankendruckluftkammer
müssen vor der Inbetriebnahme
und in bestimmten
Zeitabständen durch einen Sachverständigen
geprüft werden.
Ärztliche Untersuchung
- Nach Druckluftverordnung § 10:
- Eignungsuntersuchung vor
erster Beschäftigung,
- jährlich wiederkehrende
Eignungsuntersuchung,
- Zusatzuntersuchungen nach
Erkrankungen.
07/2021