Gefährdungen
- Beim Trockenspritzen unterliegen die Mitarbeiter erhöhten
Belastungen durch starke Staubentwicklung.
Allgemeines
- Nur mit CE-gekennzeichnete und mit einem Typenschild versehene Betonspritzmaschinen verwenden und standsicher aufstellen. Das Typenschild enthält z. B. Angaben über den zulässigen Betriebsüberdruck.
- Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
- Betonspritzmaschine und
Verdichter bezüglich der Druckhöhen aufeinander abstimmen.
Luftmenge an der Maschine auf
die vorgegebene Förderleistung
einstellen, dabei Fördermenge
und Förderlänge beachten.
- Schläuche, Rohre und deren
Verbindungen müssen geprüft und zugelassen sein.
- Durchmesser der Förderleitung
und Förderleistung der Spritzmaschine auf die Körnung des
Spritzgutes abstimmen.
Schutzmaßnahmen
- Prüfen, ob nicht, aufgrund der
geringeren Staubbelastung,
alternativ das Nassspritzverfahren
angewendet werden kann.
- Elektrisch betriebene Maschinen
nur über einen besonderen
Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung
(RCD).
- Förderleitungen so verlegen,
dass Beschädigungen, Knicke
und Schlauchverengungen vermieden
werden.
- Förderleitungen nur mit gut
gesäuberten Sicherheitskupplungen verbinden.
- Vor dem Lösen von Förderleitungen Druckluftzufuhr unterbrechen und das System drucklos machen.
- Verstopfer nur nach Angaben
der Betriebsanleitung beseitigen.
Personen müssen sich
dabei so aufstellen, dass sie
nicht vom plötzlich austretenden
Spritzgut getroffen werden
können.
- Im Gefahrbereich der Spritzbetondüse darf sich außer dem Düsenführer niemand aufhalten.
- Während der Spritzbetonarbeiten muss sich eine zweite
Person in Ruf- oder Sichtweite
des Düsenführers befinden,
oder die Betonspritzmaschine
muss mit einer Fernbedienung
ausgerüstet sein.
- Der Düsenführer bestimmt
Beginn und Ende der Materialförderung.
- Beim Arbeiten von Gerüsten
oder Arbeitsbühnen zusätzliche
Belastungen durch Förderleitungen und Spritzbetonrückprall
berücksichtigen.
- Fördereinrichtung regelmäßig
warten und reinigen.
- Arbeitsplätze und Verkehrswege freihalten und regelmäßig von Spritzbetonrückprall säubern.
Persönliche Schutzausrüstung
- Neben Schutzhelm und Sicherheitsschuhen
sind zu benutzen:
- Atemschutz mit Partikelfilter
P2 oder filtrierende Halbmasken
FFP2 gegen mineralischen Staub ,
- Gesichtsschutz (Schutzbrillen,
Schutzschirme) gegen
zurückprallendes Spritzgut,
- Schutzkleidung und splittersicherer Gesichtsschutz bei Stahlfaser-Spritzbeton,
- Schutzhandschuhe gegen Verätzungen,
- Gehörschutz gegen Lärm .
Prüfungen
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen für Betonspritzmaschinen
und Schläuche
festlegen (Gefährdungsbeurteilung)
und einhalten, z. B. je nach
Belastung, mind. 1 x jährlich
durch eine „zur Prüfung befähigte
Person“ (z. B. Sachkundiger).
- Prüffristen für wiederkehrende
Prüfungen von Verdichtern,
Druckbehältern (auch wenn
diese Bestandteile der Betonspritzmaschine
sind) gemäß
Herstellervorgaben, Gefährdungsbeurteilung
und Betriebssicherheitsverordnung
festlegen.
- Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021