Gefährdungen
- Nicht fachgerecht geplante
und ausgeführte Ausschachtungsarbeiten
im Einflussbereich bestehender Gebäude
können die Standsicherheit des
Gebäudes und der Baugrube/
des Grabens beeinträchtigen.
Hierdurch können Beschäftigte
und Anwohner gefährdet
werden.
Allgemeines
- Standsicherheit des Gebäudes/
von Gebäudeteilen ist abhängig
von Setzungen im Bereich der
Fundamente.
- Setzungen können hervorgerufen werden durch:
- nicht fachgerechte Böschungen
(zu steil/zu dicht),
- verbaubedingte Bodenbewegungen .
Schutzmaßnahmen
Voraussetzungen (Gebäude, Boden und Grundwasser)
- Gründung auf Streifenfundamenten
oder biegesteifer Stahlbetonplatte.
- Vertikale Fundamentlast ≤ 250
kN/m (i.d. R. 5 Vollgeschosse).
- Vorhandene Nutzlast auf
Kellerfußböden hinter dem
Streifenfundament ≤ 3,5 kN/m2.
- Einhaltung der zulässigen
Bodenpressungen nach DIN
1054 bzw. Nachweis der Grundbruchsicherheit
nach DIN 4017.
- In den Baugrund werden überwiegend
lotrechte Lasten eingeleitet.
- Es wirken keine maßgebenden
horizontalen Kräfte, z. B. aus
Gewölbewirkung .
- Grundwasserspiegel während
der Bauausführung mindestens
0,50 m unterhalb neuer Gründungsebene.
- Mindestens mitteldicht gelagerter nichtbindiger oder mindestens steifer bindiger Boden.
Zusätzliche Hinweise zu Planung und Bauvorbereitung
- Örtliche Gegebenheiten, Baugrund,
vorhandene Fundamentunterkanten,
Standsicherheit
des Gebäudes, im Baugrund
wirkende Kräfte (z. B. waagerechte
Krafteinleitung aus Gewölbe- oder Rahmenwirkung)
erkunden und prüfen.
- Beweissicherung, z. B. Dokumentation
bereits vorhandener Risse.
- Zusammenstellung der erforderlichen Informationen in
bautechnischen Unterlagen,
z. B. in Plänen.
Zusätzliche Hinweise zur Bauleitung
- Bauleiter oder fachkundiger
Vertreter muss für die ordnungsgemäße
Ausführung der Arbeiten
sorgen und während der Arbeiten
auf der Baustelle anwesend sein.
- Zur Kontrolle Setzungs- und
ggf. Verschiebungsmessungen
während der Bauphase durchführen
und dokumentieren.
- Beobachtung von Rissen,
z. B. durch Gipsmarken.
- Arbeitstägliche Dokumentation
des Baufortschrittes.
Zusätzliche Hinweise zu Bodenaushubgrenze
- Gebäude nicht bis zu seiner
Fundamentunterkante oder tiefer freischachten.
- Standsicherheit der bestehenden
Fundamente durch Einhaltung
der Bodenaushubgrenze
gem. DIN 4123 sicherstellen .
Maßnahmen bei Nichteinhalten der Bodenaushubgrenze
- Verformungsarme Verbauweisen wählen.
- Verbau statisch nachweisen.
- Verformungsnachweis für
Verbau führen.
- Auswirkungen von möglichen
Setzungen auf das Gebäude
prüfen/nachweisen .
- Ggf. Sicherungsmaßnahmen
erforderlich.
Zusätzliche Hinweise
zu Sicherungsmaßnahmen
an bestehenden Gebäuden
- Instandsetzen von Mauerwerk
oder Beton.
- Rückverankern oder Abstützen
gefährdeter Gebäudeteile.
- Versteifen von Wänden,
z. B. durch Ausmauern von
Öffnungen.
- Verbesserung des Verbundes
zwischen Außen- und Querwänden.
07/2021