Gefährdungen
- Bei Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen können Personen durch Absturz verletzt werden.
- Durch gefährliche Atmosphäre im Schacht kann es zu Erstickungen oder Vergiftungen kommen.
Allgemeines
- Alarm- und Rettungsplan aufstellen.
- Aufsichtführenden benennen.
- Betriebsanweisung erstellen. Sie muss Angaben enthalten über bestehende Gefährdungen:
- erforderliche technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen,
- Reihenfolge und Ablauf der Arbeiten,
- notwendige persönliche Schutzausrüstungen,
- Maßnahmen bei Störungen, Fluchtwege und Rettungsausrüstungen.
- In Schächte von abwassertechnischen Anlagen nur einsteigen, wenn
- Maßnahmen zur Reinigung, Instandhaltung oder Inspektion nicht mit anderen Mitteln möglich sind,
- eine Haltevorrichtung vorhanden ist, z. B. eine Haltestange ,
- die lichte Weite des Schachtes mindestens 1,0 m beträgt
- oder die lichte Weite des Schachtes mindestens 0,8 m beträgt und geprüft wurde, ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, z.B. zusätzliche Lüftungsmaßnahmen, ständige Seilsicherung.
Schutzmaßnahmen
- Arbeitsstellen im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs nach den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnung absichern.
- Zum Anheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen dafür vorgesehene Werkzeuge verwenden.
- Vor Beginn der Arbeiten durch Messungen prüfen, ob eine Gefährdung durch Gase, z. B. explosionsfähige Atmosphäre (Methan), Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid und ob eine zu geringe Sauerstoffkonzentration besteht.
- Messungen nur durch fachkundige Personen.
- Messungen von gesicherter Position aus vornehmen.
- Nur zugelassene und geeignete Messgeräte verwenden, mindestens Vierfachmessgeräte für Sauerstoff, Methan, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid .
- Kontinuierliche Messungen der Schachtatmosphäre durchführen.
- Ggf. technische Lüftungsmaßnahmen durchführen. Natürliche Lüftung ist oft nicht ausreichend.
- Erlaubnisschein vom Betreiber einholen, wenn
- besondere Gefahren aufgrund der Beschaffenheit des Bauwerkes zu erwarten sind, z. B. durch große Tiefe,
- besondere Gefahren aufgrund der durchzuführenden Arbeiten zu erwarten sind, z. B. durch Schleif- und Schweißarbeiten.
- Geöffnete Schächte an/in denen nicht gearbeitet wird, gegen Hineinfallen und Abstürzen von Personen sichern, z. B. durch
- gegen Verschieben gesicherte Roste ,
- feste Absperrungen .
- Neben dem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung sollte auch eine Winde zum Materialtransport vorgesehen werden .
Persönliche Schutzausrüstung
- Beschäftigte beim Einsteigen in Schächte ständig z. B. mit Dreibein , Höhensicherungsgerät mit integrierter Rettungshubeinrichtung und Auffanggurt am Seil sichern.
- Von der Umgebungsluft unabhängig wirkende Atemschutzgeräte (Selbstretter) mitführen, wenn die Seilsicherung gelöst werden muss.
- Rettungs-/Auffanggurt muss von jedem Beschäftigten getragen werden.
- Während der Arbeiten muss der Ruf- oder Sichtkontakt des Einsteigenden mit dem Sicherungsposten gewährleistet sein.
Zusätzliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen
- Waschmöglichkeit zur Verfügung stellen sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel bereitstellen.
- Information der Beschäftigten über die Risiken von Infektionskrankheiten z. B. Hepatitis A, Weil’sche Krankheit.
- Kein Einsatz von Personen/Beschäftigten mit offenen Hautwunden.
- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen. Hautpflegemittel verwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021