Gefährdungen
- Durch Staubbelastungen und ätzende Wirkung der Bindemittel können Atemwege, Haut, Augen und Verdauungswege geschädigt werden.
Allgemeines
- Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einarbeiten von Bindemitteln, z. B. Weißfeinkalk oder Zement.
Schutzmaßnahmen
- Fahrzeuge und Baumaschinen einsetzen, die nur minimal Staub freisetzen.
- Nur Bodenstabilisierungsmaschinen mit Kabinen einsetzen, die den Fahrer vor Staub schützen, z. B. durch Filter- oder Atem-Druckluft-Anlagen.
- Kabinen zusätzlich mit einer Klimaanlage ausrüsten.
- Streufahrzeuge und Zugmaschinen für Anbaufräsen so ausrüsten (Filteranlage) , dass möglichst kein Staub in die Fahrerkabine gelangt.
- Gefährdungsbeurteilung für Bodenstabilisierungsarbeiten erstellen und dokumentieren.
- Betriebsanweisung für Verwendung des jeweiligen Bindemittels erarbeiten.
- Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung unterweisen.
- Ausgestreutes Bindemittel möglichst schnell einfräsen.
- Windrichtung beachten, bei starkem Wind Ausstreuen unterbrechen.
- Scheiben von Fahrzeugen und Baumaschinen geschlossen halten und regelmäßig reinigen.
- Verbindungen der Leitungen zum Umfüllen der Stabilisierungsstoffe auf Ihre Dichtheit und Verriegelung prüfen.
- Beim Umfüllen des Bindemittels und Reinigen der Geräte folgende persönliche Schutzausrüstung benutzen:
- Korbbrille,
- Chemikalienschutzhandschuhe z. B. Nitrilkautschuk, mit langen Stulpen,
- partikelfiltrierende Halbmaske, mind. FFP 2,
- geschlossene Kleidung.
- In Baumaschinen und Fahrzeugen Augenspülflasche mitführen.
- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen, Hautpflegemittel verwenden.
- Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
- Arbeitskleidung getrennt von Straßenkleidung aufbewahren
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021