Gefährdungen
- Gefahrstoffe können entweder über die Haut (dermal), über die Atemwege (inhalativ) oder durch Verschlucken (oral) aufgenommen werden. Zu beachten sind auch physikalisch-chemische Einwirkungen wie Brand- und Explosionsgefährdungen, Hitze oder Kälte sowie Umweltgefahren. Gefahrstoffe können zu akuten und zu chronischen Gesundheitsschäden führen.
Allgemeines
- Gefahrstoffe sind entweder reine Stoffe oder Stoffgemische wie Farben und Lacke, Reinigungsmittel, Klebstoffe.
- Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur die als gefährlich gekennzeichneten Produkte sondern auch gefährliche Stoffe und Gemische, die bei der Verwendung entstehen oder freigesetzt werden.
- Die Gefährdung durch chemische Stoffe kann gegeben sein durch:
- Aufnahme in den Körper (Haut und Schleimhäute, Lunge),
- Art und Konzentration des Stoffes,
- Wirkung auf spezielle Organe, z. B. Haut, Leber, Blase, Niere, Nervensystem.
Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Sicherheitsdatenblatt und ergänzende Hinweise des Herstellers beachten.
- Prüfen, ob ein anderer, ungefährlicherer Stoff verwendet werden kann.
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen.
- Ausführliche Informationen und Betriebsanweisungsentwürfe zu Gefahrstoffen werden in WINGIS online angeboten.
- Über stoffspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichten.
- Beim Umgang mit chemischen Stoffen nicht essen, rauchen, trinken.
- Nur Originalgebinde oder zugelassene Gebinde verwenden und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen.
- Benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen.
- Arbeits- und Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen.
- Persönliche Schutzausrüstungen benutzen, wenn erforderlich, z. B. Atemschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, Augenschutz, Schutzkleidung.
- Hautschutz und Hautpflege durchführen.
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende Mütter und stillende Frauen beachten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021