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Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze, und Kälte

 

Mann trinkt aus Flasche

Gefährdungen

  • Durch UV-Strahlung können Hautkrebserkrankungen und Sonnenbrand hervorgerufen sowie die Augen geschädigt werden.
  • Hitze kann zu akuten Hitzeerkrankungen, im Extremfall zum lebensgefährlichen Hitzschlag führen.
  • Bei Kälte kann es zu Unterkühlung oder Erfrierungen kommen. Außerdem besteht erhöhte Unfallgefahr.

Allgemeines

  • Arbeiten im Baugewerbe werden überwiegend unter den natürlich vorherrschenden Klimabedingungen durchgeführt.
    Die Klimafaktoren können beim Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende Reaktionen/Erkrankungen hervorrufen.

UV-Strahlung
  • Erhöhung des Risikos für Hautkrebs,
  • Schädigung der Haut durch Sonnenbrand,
  • Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star).
Hitze
  • Sonnenstich (übermäßige Wärmeeinwirkung auf den Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor),
  • Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers führt zu großen Wasser- und Salzverlusten durch Schwitzen und zu einem Schockzustand),
  • Hitzschlag (extreme Überwärmung des Körpers > 40 °C, eigene Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des schnell eintretenden Todes).
Kälte (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder auskühlender Wind)
  • Verminderung der körperlichen Sensibilität, Geschicklichkeit und des Reaktionsvermögens, damit erhöhte Unfallgefahr,
  • örtliche Erfrierungen (insbesondere Finger und Zehen).

Schutzmaßnahmen

  • Beschäftigte unterweisen.
  • Unterweisung zur Ersten Hilfe mit folgenden zusätzlichen Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen:
    • Sonnenstich: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf lagern, Kopf mit feuchten Tüchern kühlen,
    • Hitzeerschöpfung: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern, zu trinken anbieten,
    • Hitzschlag: schwere Kleidung ausziehen, Betroffene zur Kühlung mit Wasser übergießen.

Bei UV-Strahlung

  • Beschattung der Arbeitsplätze, z. B. durch Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme.
  • Vermeidung von Außenarbeiten in sonnenintensiven Zeiten (vor allem im Hochsommer zwischen 11-16 Uhr (MESZ)).
  • Körperbedeckende Arbeitskleidung und Helm oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren tragen.
  • Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) mit seitlicher Abschirmung tragen.
  • Auf unbedeckte Haut Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor (mind. 30, besser 50) alle 2 Stunden auftragen.

Bei Hitze zusätzlich

  • Benutzung von Baumaschinen und Fahrzeugen mit Klimaanlagen.
  • Gute Belüftung von Arbeitsbereichen im Inneren von Bauwerken.
  • Reduzierung der Arbeitsanforderungen.
  • Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen.
  • Bereitstellung von Kühlkleidung.
  • Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser).
  • Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen.
  • Sicherstellung einer Hitze-Akklimatisierung für neue Mitarbeiter.

Bei Kälte

  • Geeignete Schutzkleidungen tragen (Kälteschutzkleidung, Schutzkleidung gegen Regen).
  • Aufwärmzeiten einhalten.
  • Warme Getränke zu sich nehmen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Mann trinkt aus Flasche

Weitere Informationen:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Broschüre Gut geschützt durch den Sommer

07/2021