Gefährdungen
- Durch UV-Strahlung können Hautkrebserkrankungen und Sonnenbrand hervorgerufen sowie die Augen geschädigt werden.
- Hitze kann zu akuten Hitzeerkrankungen, im Extremfall zum lebensgefährlichen Hitzschlag führen.
- Bei Kälte kann es zu Unterkühlung oder Erfrierungen kommen. Außerdem besteht erhöhte Unfallgefahr.
Allgemeines
- Arbeiten im Baugewerbe werden überwiegend unter den natürlich vorherrschenden Klimabedingungen durchgeführt.
Die Klimafaktoren können beim Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende Reaktionen/Erkrankungen hervorrufen.
UV-Strahlung
- Erhöhung des Risikos für Hautkrebs,
- Schädigung der Haut durch Sonnenbrand,
- Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star).
Hitze
- Sonnenstich (übermäßige Wärmeeinwirkung auf den Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor),
- Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers führt zu großen Wasser- und Salzverlusten durch Schwitzen und zu einem Schockzustand),
- Hitzschlag (extreme Überwärmung
des Körpers > 40 °C, eigene Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des schnell eintretenden Todes).
Kälte (Temperaturen unter dem Gefrierpunkt oder auskühlender Wind)
- Verminderung der körperlichen Sensibilität, Geschicklichkeit und des Reaktionsvermögens, damit erhöhte Unfallgefahr,
- örtliche Erfrierungen (insbesondere Finger und Zehen).
Schutzmaßnahmen
- Beschäftigte unterweisen.
- Unterweisung zur Ersten Hilfe mit folgenden zusätzlichen Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen:
- Sonnenstich: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf lagern, Kopf mit feuchten Tüchern kühlen,
- Hitzeerschöpfung: Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern, zu trinken anbieten,
- Hitzschlag: schwere Kleidung ausziehen, Betroffene zur Kühlung mit Wasser übergießen.
Bei UV-Strahlung
- Beschattung der Arbeitsplätze, z. B. durch Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme.
- Vermeidung von Außenarbeiten in sonnenintensiven Zeiten (vor allem im Hochsommer zwischen 11-16 Uhr (MESZ)).
- Körperbedeckende Arbeitskleidung und Helm oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren tragen.
- Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) mit seitlicher Abschirmung tragen.
- Auf unbedeckte Haut Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor (mind. 30, besser 50) alle 2 Stunden auftragen.
Bei Hitze zusätzlich
- Benutzung von Baumaschinen und Fahrzeugen mit Klimaanlagen.
- Gute Belüftung von Arbeitsbereichen im Inneren von Bauwerken.
- Reduzierung der Arbeitsanforderungen.
- Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen.
- Bereitstellung von Kühlkleidung.
- Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser).
- Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen.
- Sicherstellung einer Hitze-Akklimatisierung für neue Mitarbeiter.
Bei Kälte
- Geeignete Schutzkleidungen tragen (Kälteschutzkleidung, Schutzkleidung gegen Regen).
- Aufwärmzeiten einhalten.
- Warme Getränke zu sich nehmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021