Zurück
Logo

Gefährdung durch schwere körperliche Belastungen

Heben eines Blocksteines aus einer Palette

Gefährdungen

  • Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeiten in Körperzwangs haltungen und sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe mit erhöhter Kraftanstrengung können zu Gesundheitsschäden der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen.

Allgemeines

  • Belastungsgrenzen für das Heben und Tragen von schweren Lasten sind abhängig von
    • der Lastmasse,
    • der Häufigkeit der Lastentransporte,
    • der Körperhaltung und Position der Last,
    • den Ausführungsbedingungen (ausreichend Platz, keine Hindernisse im Arbeitsbereich).
    • der Hebe- und Tragetechnik,
    • den Leistungsvoraussetzungen des Einzelnen.
  • Ständig wiederkehrende gleichförmige Bewegungsabläufe unter erhöhter Kraftanstrengung, z. B. beim Mauern oder beim Schaufeln, führen zu einer einseitigen Belastung der Muskulatur und Gelenke und können u. a. Entzündungen hervorrufen.
  • Kniende, hockende und kriechende Arbeitshaltungen belasten Kniegelenke und können u. a. Arthrosen hervorrufen.
  • Körperzwangshaltungen sind erzwungene ungünstige Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere Zeit (ohne wirksame Unterbrechung oder Belastungswechsel), die zu Muskel-Skelett-Beschwerden führen können.

Versetzen von Platten mit einem Saugheber

Eimerträger an einem Gerüst

Verteilen von Tepichkleber mit einer Teleskopstange

Einfügen eines Knieschutzes in die Arbeitshose

Schutzmaßnahmen

  • Technische Arbeits- und Hilfsmittel zum Materialtransport einsetzen (z. B. Kran, Schubkarren Nummer 8, Transportzangen oder Saugheber Nummer 1).
  • Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen.
  • Vermeidung langer Transportwege, Lieferung direkt an den Einbauort.
  • Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche, z. B. Eimerträger Nummer 2.
  • Höhenverstellbare Geräte und Gerüste einsetzen (z. B. Teleskopstiele Nummer 3, Scherenbühnen).
  • Arbeitsablaufbesprechungen durchführen.
  • Wechsel der Arbeitshaltungen, Minipausen einlegen, Ausgleichsübungen durchführen.
  • Körper vor Kälte schützen, Rücken und Gelenke warm halten.
  • Beschäftigten wirbelsäulengerechte Hebe- und Tragetechniken vermitteln.
  • Persönliche Schutzausrüstung verwenden, z. B. Knieschutz Nummer 4.

Zusätzliche Hinweise zu Hebe- und Tragetechniken

Beispiele für Hebe- und Tragetechniken in der Bauwirtschaft:

Heben eines 2 DF-Ziegelsteines.

Heben einer Mörtelkufte

Heben eines Holzbalkens

Heben einer gefüllten Schubkarre

Leichte Lasten:

  • mit leicht gebeugten Knien aufnehmen und den Oberkörper mit dem Unterarm auf dem Oberschenkel abstützen Nummer 5.

Schwere Lasten:

  • Hebehilfen verwenden,
  • Lasten wenn möglich aufteilen oder zu zweit tragen,
  • nahe an die Last herantreten,
  • Anheben der Last mit geradem Rücken und nur so tief wie nötig aus der Hocke (nicht unter 90° im Knie) Nummer 6,
  • Last dicht am Körper halten,
  • Stützen, Kanthölzer und Säcke am besten auf der Schulter tragen Nummer 7,
  • Last gleichmäßig, ebenfalls mit geradem Rücken, absetzen.
  • Zu vermeiden sind ruckartige Bewegungen, Verdrehungen, schweres einseitiges Heben und Tragen, ein Hohlkreuz, verdeckte Sicht beim Lastentransport.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Lastenhandhabungsverordnung
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Information 208-033 Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen
DGUV Information 208-053 – Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen
www.bgbau.de/ergonomisches-arbeiten/

07/2021