Gefährdungen
- Der regelmäßige Konsum von
Suchtmitteln über eine längere
Zeit und/oder in größeren Mengen
kann zu einem Missbrauch
und zu psychischen und körperlichen
Abhängigkeiten sowie
psychischen und/oder körperlichen
Erkrankungen führen.
Allgemeines
- Zu den häufigsten stoffgebundenen Suchtmitteln zählen:
- Nikotin,
- Alkohol,
- Beruhigungs- und Schmerzmedikamente,
- Illegale Drogen, z. B.:
- Opiate (Heroin, Morphine),
- Kokain,
- Cannabis (Haschisch und Marihuana),
- Ecstasy, LSD,
- Amphetamine.
- Diese können während ihrer
Wirkung und darüber hinaus
das Bewusstsein und die Wahrnehmung verändern (Erzeugung eines
Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).
- Zwischen Genuss- und
Rauschmittel besteht ein
fließender Übergang.
- Bei nachlassender Wirkung
des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen
bei Abhängigen auf.
- Drogenabhängigkeit ist nicht
auf ein bestimmtes Suchtmittel
beschränkt, sondern kann
mehrere Drogen umfassen.
- Nikotin und Alkohol verzeichnen
die meisten Süchtigen und
Todesfälle.
- Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, z. B. Alkoholkrankheit, erfolgt oft sehr
langsam. Dabei verändern sich
oft unbemerkt
- das Verhalten,
- die Lebensgewohnheiten,
- die Persönlichkeit.
- Neben der Abhängigkeit
können körperliche und/oder
psychische Begleiterkrankungen
auftreten, wie z. B. Leberzirrhose,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Angststörungen, Depressionen,
Krebs.
Schutzmaßnahmen
- Auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z. B. Alkohol, Tabletten (Aufputschmittel), Nikotin verzichten.
- Rauchen am Arbeitsplatz untersagen.
- Alkohol am Arbeitsplatz verbieten – Punktnüchternheit.
- Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention erstellen.
- Führungskräfte im Umgang mit suchtkranken Beschäftigten qualifizieren.
- Zum Thema Suchtmittel und ihren Folgen unterweisen.
- Akut unter Suchtmitteln, z. B. Alkohol, stehende Mitarbeitende nicht beschäftigen und für deren sicheren Nachhauseweg sorgen.
- Betroffenen Unterstützung anbieten und Hilfsangebote vermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
veranlassen (Pflichtvorsorge)
oder anbieten (Angebotsvorsorge).
Hierzu Beratung
durch den Betriebsarzt.
07/2021