Gefährdungen
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren beeinträchtigen oder schädigen die Gesundheit der Beschäftigten, sie können arbeitsbedingte Erkrankungen verursachen.
Allgemeines
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Gefahren für die Gesundheit eines Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftreten können. Typische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können entstehen durch:
- körperliche Fehlbelastungen,
- psychische Fehlbelastungen,
- Belastungen aus der Arbeitsumwelt wie Lärm, Klima, Vibration, Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlung,
- Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung,
- Mängel in der Arbeitsorganisation.
Eine der Hauptbelastung im Bau- und Reinigungsgewerbe ist die körperliche Belastung mit den Schwerpunkten:
- Heben und Tragen schwerer Lasten ,
- häufiges und schnell aufeinanderfolgendes Aufnehmen und Umsetzen von leichten Lasten,
- Arbeiten in Körperzwangshaltungen , z. B. im Knien, Hocken, über Schulterhöhe und in verdrehter Körperhaltung,
- sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe mit hohem Kraftaufwand, z. B. hämmern, binden von Bewehrungselementen, Glasreinigung mit Stangensystemen ,
- Hand-Arm-Vibrationen z. B. bei Arbeiten mit Handmaschinen (Bohrer, Meißel, Sägen, Fräsen, Polier- und Schleifmaschinen, Bodenreinigungsmaschinen),
- Ganzkörper-Vibrationen, z. B. Fahren in Baumaschinen.
- Ein wirksames Instrument zur Prävention von Gesundheitsgefahren ist die Gefährdungsbeurteilung körperlicher Belastungen. Hier stehen dem Praktiker u. a. die Leitmerkmalmethoden zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen
- Um die Belastungen so gering wie möglich zu halten, ist eine vorausschauende Arbeitsvorbereitung, u.a. durch die Auswahl weniger belastender Arbeitsverfahren, entscheidend.
- Ergonomische Maschinen und Geräte sowie Hilfsmittel, z. B. Bordsteinversetzgeräte, Bewehrungsbindegeräte, elektrische Treppensteiger, Minikrane, Bauaufzüge bereitstellen und einsetzen.
- Höhenverstellbare Arbeitsgerüste/Arbeitsbühnen verwenden.
- Verwendung von teleskopierbaren Arbeitsmitteln.
- Transportmittel wie elektrische Treppensteiger und Schubkarren einsetzen.
- Arbeitsmittel unter ergonomischen Gesichtspunkten (Griffgestaltung, vibrationsarm, lärmgemindert) auswählen.
- Staubarme Arbeitsverfahren einsetzen.
- Ersatzstoffprüfung von Gefahrstoffen (Substitution), z. B. lösemittelfreie Produkte.
- Lastgewichte durch kleinere Gebinde- und Kanistergrößen reduzieren.
- Besondere Maßnahmen bei Winterbau durchführen z. B. Beheizung, Beleuchtung, Möglichkeiten zum Aufwärmen und Trocknen.
- Besondere Maßnahmen bei UV-Strahlung und Hitze durchführen, z. B. Beschattung von Arbeitsplätzen, körperbedeckende Kleidung, Helm- oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren, Getränke bereitstellen, vermehrte Kurzpausen im Schatten einrichten.
- Baustelleneinrichtung unter ergonomischen Gesichtspunkten planen, z. B.:
- Reduzierung von Transportwegen durch Lagerung von Materialien am Einbauort,
- Lagerung von Materialien in optimaler Höhe,
- Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle.
- Beschäftigte zum manuellen Transport von Lasten und körpergerechten Arbeitsweisen direkt am Arbeitsplatz unterweisen.
- Gestaltung von Arbeitsabläufen z. B. einseitige Bewegungsabläufe bzw. Zwangshaltungen durch andere Tätigkeiten unterbrechen.
- Lärmbereiche abgrenzen.
- Mitarbeiter beteiligen und Betriebsklima fördern.
- An Arbeitsbedingungen und Witterungslage angepasste Kleidung auswählen.
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen, z. B. Knieschutzhosen, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe.
- Rückengerechte Hebe- und Tragetechniken anwenden.
- An Rückentraining und Ausgleichssport teilnehmen.
- Hautschutz gemäß Hautschutzplan anwenden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsoge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021