Gefährdungen
- Beim Umgang mit Baustoffen, Reinigungsmitteln oder auch in kontaminierten Bereichen besteht die Gefahr des Hautkontaktes mit Gefahr- und Biostoffen, die die Haut schädigen können.
- Durch trockene und rissige Haut kann zudem die Aufnahme von Gefahrstoffen in den Körper begünstigt werden.
Auswahl/Benutzung
- Lässt es sich durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht vermeiden, dass Stoffe auf die Haut gelangen, die sie schädigen können, sind vom Unternehmer vorrangig Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.
- Hautschutzmittel können Schutzhandschuhe nicht ersetzen.
Schutzmaßnahmen
Rangfolge der Maßnahmen
- Der Unternehmer hat zu prüfen, ob
- der Arbeitsstoff gegen einen nicht oder weniger schädigenden Stoff ausgetauscht werden kann,
- der Hautkontakt durch Änderung der Arbeitsabläufe und des Arbeitsverfahrens herabgesetzt werden kann.
- Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor Persönlichen Schutzausrüstungen.
- Bei den personenbezogenen Schutzmaßnahmen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe anzuwenden, bevor Hautschutzmittel eingesetzt werden.
- Sind die vorrangigen Maßnahmen nicht umsetzbar oder nicht zumutbar, ist zu prüfen, ob durch geeignete Hautschutzmittel eine Expositionsminderung zu erreichen ist.
Hautschutz vor der Arbeit
- Hautschutzmittel sind vor der Exposition aufzutragen.
- Hautschutzmittel können die Haut vor Reizungen schützen, aber auch z.B. die Reinigung erleichtern.
- Es gibt kein Universalhautschutzmittel, das Hautschutzmittel muss auf die Arbeitsstoffe abgestimmt sein.
- Der Hersteller muss das Einsatzgebiet des Hautschutzmittels konkret angeben. "Schutz gegen wasserlösliche Substanzen" ist zu ungenau. Ungeeignete Hautschutzmittel können eine Schadstoffaufnahme sogar fördern.
- Beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen (z. B. PAK) keine Hautschutzmittel verwenden.
Hautreinigung
- Haut möglichst schonend reinigen. Hautreiniger sind auf die Verschmutzung abzustimmen.
- Soweit möglich, auf Reibemittel (z.B. Handwaschpasten) und Lösemittel bei der Händereinigung verzichten. Hände nach der Reinigung abtrocknen.
Hautpflege
- Hautpflegemittel unterstützen die Regeneration der Haut und leisten daher einen maßgeblichen Beitrag zu ihrer Gesunderhaltung.
UV-Schutz
- Vorrangige technische/organisatorische Präventionsmaßnahmen:
- Beschattung z. B. mit Standschirmen,
- Folienbeschichtungen für Scheiben,
- Arbeitsvorbereitung in überdachten Bereichen,
- Vermeiden von Arbeiten im Freien in der Mittagszeit,
- körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung, Kopfschutz mit Nacken- und Ohrenschutz sowie Sonnenschutzbrille für den rauen Baustellenbetrieb tragen. Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel eincremen.
Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021