Gefährdungen
- Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen, im betrieblichen und außerbetrieblichen Verkehr usw. können u.a. mechanische, thermische, chemische, elektrische Gefährdungen auftreten, sowie Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, durch die der Körper geschädigt werden kann.
Auswahl/Benutzung
- Schutzkleidung entsprechend der Gefährdung unter Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung) auswählen.
Dabei sind zu beachten:
- CE-Kennzeichnung (z. B. Schutzklassen, Normenkonformität),
- richtige Konfektionsgröße,
- ergonomische Anforderungen entsprechend der Tätigkeit,
- gesundheitliche Erfordernisse.
- Unterschieden wird Schutzkleidung mit Schutz gegen:
- thermische, mechanische, chemische oder/und biologische Belastung,
- ultraviolette, infrarote, radioaktive Strahlung,
- elektrostatische Aufladung und elektrische Spannung,
- Gefahren in Verkehrsbereichen (Warnkleidung ),
- und gegen klimatische Einwirkungen.
- Schutzkleidung vor jeder Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen und regelmäßig reinigen.
- Chemikalienschutzanzüge (ugs. Einwegoveralls) bestimmungsgemäß nur einmal verwenden.
- Tragezeitbegrenzungen beachten.
Zusätzliche Hinweise zu besonderen Arten von Schutzkleidung
Schutzkleidung gegen Regen
- Schutzkleidung gegen Regen (Wetterschutzkleidung) nur bis -5 °C einsetzen, bei niedrigeren Temperaturen ist spezielle Kälteschutzkleidung (Thermokleidung) erforderlich.
- Auf eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit der Kleidung achten. Bei geringer Wasserdampfdurchlässigkeit (Klasse 1) ist eine Tragezeitbegrenzung erforderlich.
Schutzkleidung gegen Regen
DIN EN 343
Schutzkleidung gegen Kälte
DIN EN 342
Schutzkleidung für den Umgang mit Kettensägen
- Schnittschutzhose entsprechend der Kettengeschwindigkeit (Herstellerangabe) nach DIN EN ISO 11393-2 verwenden.
Klasse 1 = 20m/s Kettengeschwindigkeit (Standard),
Klasse 2 = 24m/s Kettengeschwindigkeit,
Klasse 3 = 28m/s Kettengeschwindigkeit.
DIN EN ISO 11393-2
Kontaminationsschutzanzüge
- Diese Anzüge bieten Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stoffe (Stäube, Flüssigkeiten, Gase), z. B. bei Arbeitseinsätzen in Atomkraftwerken und ähnlichen Anlagen. Keine Schutzwirkung gegen radioaktive Strahlung.
Chemikalienschutzanzüge
- Entsprechend Gefährdungsbeurteilung ist geeignete Chemikalienschutzkleidung auszuwählen. Dabei sind Gefahrstoff, Art der Aufnahme in den Körper, Art der Freisetzung während des Umganges mit dem Gefahrstoff (Staub-, gasförmig oder flüssig) zu berücksichtigen.
- Folgende Typen an Chemikalienschutzanzügen werden unterschieden und typischerweise im Baubereich verwendet. Ein Chemikalienschutzanzug kann mehrere Typenbezeichnungen haben:
Typ 3
Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung
Ganzkörperschutzanzüge oder Vollschutzanzüge zum Schutz gegen flüssige Chemikalien.
Typ 4
Sprühdichte Schutzkleidung
Ganzkörperschutzanzüge zum Schutz gegen flüssige Chemikalien.
Typ 5
Partikeldichte Schutzkleidung
Ganzkörperschutzanzüge zum Schutz gegen feste Partikel (staubförmige Partikel).
Typ 6
Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung
Ganzkörperschutzanzüge zum Schutz gegen Sprühnebel (flüssige Partikel).
Teilkörperschutz
Jedes Kleidungsstück, das nur einen Teil des Körpers bedeckt, zum Schutz gegen Sprühnebel (flüssige Partikel).
Ganzkörperschutzanzüge beinhalten immer eine Kapuze oder Haube.
- Tragezeitbegrenzungen insbesondere in Verbindung mit Atemschutz beachten.
- Herstellerangaben zu Chemikalienbeständigkeit und Durchbruchszeiten beachten.
Warnkleidung
- Warnkleidung tragen, wenn das frühzeitige Erkennen von Personen, z. B. bei Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, in Bereichen von Gleisen oder als Einweiser auf Baustellen, erforderlich ist.
- Warnkleidung muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein.
- Für die Erkennbarkeit bei Tageslicht sind als Warnfarben fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes Gelb oder fluoreszierendes Rot (Nothelfer) vorgeschrieben.
DIN EN ISO 20471
Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches:
07/2021