Gefährdungen
- Durch wegfliegende Partikel, Funkenflug oder Flüssigkeitsspritzer besteht Gefährdung für die Augen und das Gesicht.
- UV- und IR(Hitze)-Strahlungen gefährden das Augenlicht.
Auswahl/Benutzung
- Augen- und Gesichtsschutz bei Gefährdung der Augen durch mechanische, optische, chemische oder thermische Einwirkungen z. B. bei folgenden Arbeiten zur Verfügung stellen:
- Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten,
- Stemm- und Meißelarbeiten,
- Steinbearbeitung und Steinverarbeitung,
- Spritzbetonarbeiten,
- Arbeiten mit Bolzenschubwerkzeugen,
- Arbeiten mit starker Grobstaubbelastung,
- Strahlarbeiten mit körnigem Strahlmittel,
- Arbeiten mit Säuren, Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln,
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern,
- Arbeiten unter Strahlungshitze,
- Entrostungsarbeiten,
- Arbeiten mit Lasern,
- Beschichtungsarbeiten mit UV-härtbaren Lacken.
- Bei der Auswahl des Augen- und Gesichtsschutzes berücksichtigen, dass mehrere Einwirkungen gleichzeitig auftreten können.
- Personen, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden, sollten vorzugsweise Schutzbrillen mit korrigierenden Gläsern tragen oder über einer Korrekturbrille einen Gesichtsschirm.
Bauarten/Materialien
- Augenschutzgeräte bestehen aus Tragkörper und Sichtscheiben.
- Augenschutzgeräte entsprechend ihren optischen Schutzstufen (Tabelle 1), ihrer Festigkeit (Tabelle 2) und dem Verwendungsbereich (Tabelle 3) auswählen.
- Sichtscheiben mit Filterwirkung sind mit der Schutzstufe gekennzeichnet. Diese besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters (Tabelle 1).
Kennzeichnung
- Die Strahlendurchlässigkeit eines Filters wird durch eine Schutzstufe dargestellt (Tabelle 1). Die Schutzstufe besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters, die durch einen Bindestrich getrennt werden. Dabei gilt, je höher die Schutzstufennummer, desto geringer ist die Durchlässigkeit für optische Strahlung.
Laserschutzbrillen und Laser-Justierbrillen
- Auswahl und Benutzung sind in der DGUV Information 203-042 beschrieben. Insbesondere bei Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 ist der Laserschutzbeauftragte anzusprechen.
- Filter für Laserschutzbrillen müssen auf den Laser abgestimmt, gemäß DIN EN 207 zertifiziert und mit der Laser-Wellenlänge, Schutzstufe und Herstelleridentifikation gekennzeichnet sein.
- Laserjustierbrillen werden im sichtbaren Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 700 nm ein gesetzt, wenn der Laserstrahl zum Justieren gesehen werden muss.
Sonnenschutzbrillen
- Für Sonnenbrillen werden 4 Filterkategorien unterschieden. Geeignete Sonnenschutzfilter für den Mitteleuropäischen Raum tragen die Kennzeichnung 5-2 oder 5-2,5.
- Haben diese Filter zusätzlichen Infrarotschutz, lautet die Kennzeichnung für den Schutzfilter 6-2 oder 6-2,5.
- Gläser mit einer Tönung von mehr als 90 % (Filterkategorie 3 und 4) sind für den Straßenverkehr nicht geeignet.
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches:
Schutzbrillen
schützen Augen und Augenbrauen
Schutzschilde/Schutzschirme
schützen Augen, Gesicht und Teile des Halses
Schweißerschutzschirme
schützen Augen, Gesicht und Hals
Schutzhauben
schützen Augen, Kopf und Hals
und – je nach Ausführung – die
oberen Schulterpartien
07/2021