Gefährdungen
- Gefährdungen durch Lärm bestehen sowohl bei hohen über die Arbeitsschicht verteilten
Schallpegeln (LEX, 8h) als auch durch extrem laute Einzelschallereignisse (LPC, peak).
- Ohne ausreichenden Gehörschutz kann es zu bleibendem Gehörverlust kommen.
- Durch die Verwendung von Gehörschutzstöpseln besteht die Gefahr von Gehörgangentzündungen.
- Außerdem können Richtungshören und die Wahrnehmung von Signaltönen eingeschränkt sein.
Allgemeines
- Es sind ausschließlich CE-gekennzeichnete Gehörschutzprodukte zu verwenden.
- Der Gehörschutz muss für den Träger geeignet sein, Gehörschutzstöpsel sind entsprechend der Gehörganggröße in "S" small (klein) oder "L" large (groß) auszuwählen.
- Starke Kopf- und Gesichtsbehaarung sowie Bügelbrillen schränken die Schalldämmung von Gehörschutz kapseln ein.
- Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigen.
- Gehörschutz entsprechend Gefährdungsbeurteilung für den Verwendungszweck auswählen. Dazu herrschenden Schallpegel und die Aufenthaltsdauer (Expositionsdauer) ermitteln.
- Gehörschutzprodukte personengebunden zur Verfügung stellen.
- Betriebsanweisung für die Verwendung von Gehörschutz erstellen und an Hand dieser die Beschäftigten über den Umgang und die Verwendung der Gehörschutzprodukte anhand praktischer Übungen unterweisen.
Auswahl/Benutzung
Auslösewerte
- Ab einem Tageslärmexpositionsschallpegel von LEX, 8h = 80 dB(A) oder einem Impulsschallpegel von LPC, peak = 135 dB(C) sind vom Unternehmer persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen.
- Ab einem Tageslärmexpositionsschallpegel von LEX, 8h = 85 dB(A) oder einem Impulsschallpegel von LPC, peak = 137 dB(C) muss Gehörschutz getragen werden.
- Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung den jeweils geeigneten Gehörschutz auswählen:
- Ermittlung der Schallquelle in dB(A), z. B. Kennzeichnung der Maschine,
- Ermittlung der schalldämmenden Eigenschaften des Gehörschutzes (Herstellerinformation),
- Berechnung für einen geeigneten Gehörschutz.
Bei sehr hohen Lärmexpositionen gegebenenfalls zugelassene Kombinationen verschiedener Gehörschutzmittel verwenden.
Kennzeichnung einer Kettensäge:
- Der "Restschallpegel" muss mit den H-, M-, L-Dämmwerten des Herstellers abgeglichen werden.
- Etwa 85% aller Geräusche am Arbeitsplatz sind mittel- bis hochfrequent (Geräuschklasse HM, z. B. Druckluftdüsen oder Kreissägen), etwa 15% aller Geräusche sind tieffrequent (Geräuschklasse L, z. B. Bagger oder Bodenverdichtungsgeräte).
Zur Auswahl von Gehörschutz
*Funktionskontrolle vor erster Verwendung und danach mindestens alle 3 Jahre.
**Ziel der Auswahl ist das Erreichen eines Restschallpegels von 70 - 80 dB(A) bzw. < 135 dB (Cpeak)
Kennzeichnung
- Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
Zusätzliche Hinweise
Zur Hygiene
- Gehörschutzkapseln sind regelmäßig zu reinigen und in angemessenem Zeitraum zu tauschen (Schaumstoffstöpsel mindestens täglich).
- Otoplastiken sind entsprechend den Herstellervorgaben täglich zu reinigen.
Bauarten/Materialien
Kapselgehörschützer
- Mit pegelabhängiger Schalldämmung.
- Mit aktiver Geräuschkompensation.
- Mit eingebauter Sprechfunk- oder Empfangseinrichtung.
- Als Sonderausstattung, z. B. zum Anbau an Industrieschutzhelmen.
Gehörschutzstöpsel
- Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel (einmaliger Gebrauch).
- Fertig geformte Gehörschutzstöpsel (mehrfache Verwendung), ggf. mit pegelabhängiger Schalldämmung oder Audioeingang.
Otoplastiken
- Individuell entsprechend der Form des Gehörganges des Benutzers hergestellt.
- Otoplastiken können entsprechend der Lärmsituation mit unterschiedlichen Frequenzfiltern ausgestattet werden.
Prüfungen
- Otoplastiken müssen vor der ersten Verwendung und dann wiederkehrend innerhalb von drei Jahren funktionsgeprüft werden.
- Gehörschutz muss, bei unterschiedlich lauten Tätigkeiten, auf die Eignung wiederkehrend geprüft werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
07/2021