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Gehörschutz

 

Mann mit Presslufthammer

Gefährdungen

Allgemeines

Dämmwerte der Gehörschützer
SNR-Wert (Single Number Rating = Einzelschalldämmwert)
H-Wert (High = Dämmwert für hohe Frequenzen)
M-Wert (Medium = Dämmwert für mittlere Frequenzen)
L-Wert (Low = Dämmwert für tiefe Frequenzen)

Auswahl/Benutzung

Auslösewerte

Kennzeichnung einer Kettensäge:

Kennzeichnung einer Kettensäge

Zur Auswahl von Gehörschutz

Geringe Schalldämmung von Gehörschützern in der Praxis
Tatsächliche Schutzwirkungen von Gehörschützern werden in der Praxis meist nicht erreicht. Als Korrekturwerte KS für die Benutzung von Gehörschutz in der Praxis werden verwendet:
Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB
Mehrfach verwendbare Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB
Bügelstöpsel KS = 5 dB
Gehörschutzkapseln KS = 5 dB
Otoplastiken mit Funktionskontrolle* KS = 3 dB

 

Beispiele für Anforderungen, die ein Gehörschutz erfüllen muss:
Bei Gehörschutzstöpseln Bei Gehörschutzkapseln Bei Otoplastiken
100 dB(A) Schallpegel
+ 9 dB(A) Korrekturwert
100 dB(A) Schallpegel
+ 5 dB(A) Korrekturwert
100 dB(A) Schallpegel
+ 3 dB(A) Korrekturwert
109 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel** 105 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel** 103 dB(A) - 80 dB(A) Restschallpegel**
29 dB(A) Schalldämmwert 25 dB(A) Schalldämmwert 23 dB(A) Schalldämmwert

*Funktionskontrolle vor erster Verwendung und danach mindestens alle 3 Jahre.
**Ziel der Auswahl ist das Erreichen eines Restschallpegels von 70 - 80 dB(A) bzw. < 135 dB (Cpeak)

Kennzeichnung

Zusätzliche Hinweise

Zur Hygiene

Bauarten/Materialien

Kapselgehörschützer

Kapselgehörschützer

Gehörschutzstöpsel

Gehörschutzstöpsel

Otoplastiken

Otoplastiken

Prüfungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Weitere Informationen:
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Lärm
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz
DGUV Information 212-024 Gehörschutz

07/2021