- Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Die anderen Zweige sind die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung ist gesetzlich geregelt. Keine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ersetzen.
Aufbau
- Die gesetzliche Unfallversicherung wird für die gewerblichen Unternehmen von neun Berufsgenossenschaften getragen. Diese sind nach Gewerbezweigen unterteilt, wodurch eine branchenspezifische Beratung sichergestellt ist.
- Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist für Unternehmen der Bauwirtschaft, baunahe Dienstleistungen und private Bauherren zuständig.
- Der Versicherungsschutz umfasst:
- Arbeitsunfälle,
- Wegeunfälle,
- Berufskrankheiten.
Finanzierung
- Die Arbeit der Berufsgenossenschaften wird durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen – im Gegensatz zu allen anderen Zweigen der Sozialversicherung – keine Beiträge zahlen.
Haftungsablösung / Leistungen
- Durch die Leistungen der Berufsgenossenschaften sind Unternehmer und Unternehmerinnen von der zivilrechtlichen Haftung befreit, wenn sich ihre Beschäftigten bei der Arbeit verletzen oder eine Berufskrankheit erleiden.
- Die Ansprüche der Verletzten bzw. Erkrankten bestehen direkt gegenüber der Berufsgenossenschaft. Diese erbringt ihre Leistungen von Amts wegen, das heißt ein Antrag der Versicherten ist dafür nicht notwendig.
- Dieses Prinzip garantiert den betroffenen Personen nicht nur eine bestmögliche medizinische Betreuung und finanzielle Absicherung, sondern wahrt auch den Betriebsfrieden.
Aufgaben
- Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind nach dem Prinzip "Alles aus einer Hand" gestaltet. Sie sollen:
- Beschäftigte vor Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen,
- eine wirksame Erste Hilfe sicherstellen,
- Verletzte nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gesundheitlich wiederherstellen sowie beruflich und sozial wieder integrieren,
- den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien durch Geldleistungen sichern.
- Die Kontaktdaten der BG BAU sind unter www.bgbau.de/kontakt zu finden.
07/2015