- Unternehmen haben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Verpflichtung, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicher zu stellen. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich ab einem Beschäftigten.
- Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterhält zu diesem Zweck den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU), der für die Mitgliedsbetriebe die Aufgaben des Betriebsarztes/der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen kann.
- Handlungsfelder arbeitsmedizinisch-sicherheitstechnischer Beratung und Betreuung sind:
- Gefährdungsbeurteilungen,
- Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen,
- Auswahl von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, Geräten und Anlagen,
- Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten,
- betriebliche und individuelle Gesundheitsförderung,
- arbeitsmedizinische Vorsorge,
- Organisation der Ersten Hilfe.
Die Arbeitsmedizinische Betreuung – Ihr Betriebsarzt –
- Im ASD der BG BAU können die Unternehmer und Versicherten der Bauwirtschaft auf speziell ausgebildete Ärzte mit hoher Branchenkenntnis zugreifen.
- Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sowie die Mitwirkung bei der beruflichen Wiedereingliederung sind Kernaufgaben der Betriebsärzte.
- Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorge durch.
- Betriebsärzte haben eine wichtige Rolle in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. Sie arbeiten hierbei fachübergreifend mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.
Die Sicherheitstechnische Betreuung – Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit –
- Beim ASD der BG BAU sind Meister, Techniker und Ingenieure mit mehrjähriger Berufserfahrung und hoher Branchenkenntnis als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig.
- Sie beraten die Unternehmer/innen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und ergonomischer Gestaltung der Arbeit.
- Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng mit den Betriebsärzten zusammen.
Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft
07/2019